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Tagebuch.
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T a g e b u cl).

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^aschendücher für »848.

Von den Taschenbüchern für 1848, die ihren Nebenbuhlern vorausgeeilt sind, lie­gen uns bereits einige vor; zwei davon bringen das Portrait F. v. Raumer's als Titelkupfer, wahrscheinlich um an den denkwürdigen Vorfall mit der Akademie zu erin­nern, der sich im Laufe dieses Jahres ereignet hat. Die Gelehrsamkeit wollte politisch werden, "und die Macht rief ihr ein fulminantesno sntm!" zu. Dieses Portrait kommt mir daher vor als sollte es ein Warnungsschild sein gegen die Eingriffe der Li­teratur in den Dunstkreis des Olymp, wo oie Geschicke der Völker sich entscheiden. Und wunderlich genug scheint es, daß diese Warnung in dem Inhalt der heurigen Belletristik beachtet ist; die Novellen und die historischen Monographien bleiben diesmal bei ihrem Leisten.

Zuerst ein Werk von Raumer selbst: Historisches Taschenbuch. Neunter Jahrgang. Leipzig, F. A. Brockhaus. Den größten Umfang in demselben nimmt eine Abhandlung von Raumer ein, über die römische Staatsversassung. Ich muß gestehen, daß ich bei Raumer's historischen Aufsätzen, die sich auf ein allgemeineres Thema beziehen, stets zweifelhaft bin, was er sich eigentlich für ein Publikum dabei gedacht hat. Hier z. B. werden uns mit ziemlicher Ausführlichkeit Dinge erzählt, die zwar als Reminiscenz an den Gymnasialnnterricht einiges Interesse haben, die aber sonst in keiner Weise etwas Neues geben. Es ist nun wohl sichtbar, daß der Aussatz einen polemischen Zweck hat, gegen die kritischen Untersuchungen der Philologen und Juristen über die römischen Rechtsaltcrthümer seit Niebuhr's Vorgang, von denen er mit einem glücklichen Witz sagt: ihre Darstellungen sehen aus, wie die Geschichten eines Gesellschaftsspiels, in denen immer eine bestimmte Reihe von Worten vorkommen müßten, die aber im Ucbrigen keine Achnlichkeit unter einander hätten. Es ist in der That nothwendig, gegen den positiven, so zu sagen dogmatischen Theil jener Untersu­chungen fortwährend zn polemisiren, unausgesetzt daran zu erinnern, daß bei all' dem kritischen Werth der Niebuhr'schen Geschichte die Entwickelung der Staatsverfassung, wie er sie darstellt, nichts ist als eine geistreiche Hypothese, die eben so wenig objecti­ven Werth hat als die vorsündfluthliche Geschichte, wie sie von den Physikern ausge­dichtet wird. Aber das ist keine richtige Art der Polemik gegen Werke der ungeheuer­sten Gelehrsamkeit und des glänzendsten Scharssinns, daß man ihnen eine Schülerarbeit entgegenstellt, wie sie in ein Compendium für den ersten Unterricht in der Geschichte gehören.