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Zur Vertheidigung der böhmischen Stände gegen einen Artikel der "Allgem. Zeitung".
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Landesbewohncr tragt, was doch unmöglich geeignet sein kann, das Vertrauen im Lande zn schwächen. Aber freilich, Achtung und Vertrauen, die durch mehr als ein Jahrhundert von mehr als einer Seite verlöscht und niedergetreten wurden, können sich nnmöglich in der kurzen Zcitperiode von einigen Jahren einer Körper­schaft zuwenden, die noch überdies mit den modernen Constitutionsidecn und der gesunkenen Achtung des Adels überhaupt zu kämpfen hat, geschweige denn, daß es Jedermaun klar werde, welche Resultate heutzutage durch ständische Bestrebun­gen erreicht werden können nnd sollen, nämlich: den ständischen Rechten Anerkennung zu dem Ende zu erwirken, um sie sodann einem er­weiterten Kreise in einer verbesserten Form aus regelmäßigem Wege, d. i. parlamentarischem Wege übertragen zu können. Denn offenbar kann sich auf diesem Wege bei den ganz veränderten Verhältnissen nnd der über die meisten Klassen verbreiteten Intelligenz allein das ständische Institut erhalten und regeneriren, wie denn hinwieder, wenn es fällt, heutzutage eiue andere Form der Land es v ertr etung und schwerlich auf gleich ruhigem Wege sich aus seiner inneren Nothwendigkeit herausbilden muß. Oder sollte es wirklich gedcnkbar sein, daß einige Theile Oesterreichs allein jedem politischen Recht entsagend blos in dem durch die Bureaukratie gemäßigten Abso­lutismus ihr Heil erkennen sollten?

Die Anerkennung der ständischen verbriefteil und beschworenen Gerechtsame anzustreben, war aber au uud für sich uicht nur die erste Pflicht der Körperschaft, sobald sie sich ihrer Aufgabe wieder bewußt geworden, sondern von dem Augen­blicke an, als die Regierung diese Gerechtsame zu schmälern und zu verneinen begann wie solches in den letzten Jahren geschah war dies noch überdem die Pflicht der Nothwehr, der nothgedrungene Kampf um Sein oder Nichtsein' der erste Schritt, um die Achtung der Regierung zu erlangen. Denn diese Ach­tung setzt vor allem die Achtung der Gerechtsame voraus, auf welcher die Existenz der Körperschaft beruht. Die Stände haben mit Loyalität nnd Mäßigung ge­kämpft, sie haben für ihre Begehren Belege und Beweise beigebracht, von der Regierung aber bisher noch niemals es erlangen können, daß sie die Nichtigkeit ihrer gegeuseitigeu Ansichten auch uur auf irgend eine Weise nachgewiesen hätte; wohl aber haben die Stände bei vielen Anlässen gezeigt, daß die Negierung von irrigen Voraussetzungen und Ansichten ausgegangen war, was sie sogar z. B. durch Zurücknahme eines allerhöchsten Mißfallens, dnrch stillschweigende Hinnahme der Weigerung einer auferlegte» Zahlung, durch Veränderung eines verfassungswidri­gen Amtstitcls, durch Zurücknahme des Ansinnens mit dem oberstburggräflichen Güterfond zu disponiren u. a. m. anzuerkennen nicht umhin konnte.

Die Hauptfragen, über die bisher keine Einigung zu Stande kam, uud über welche wir hofften von dem Korrespondenten der Allg. Zeitung Licht zu erhalte«, sind: die vvu der Regierung behauptete willkürliche Abäuderbarkeit der Ver-