sprechen, blos im Geheim knnd zu geben wäre. Um auf uuscv eigentliches Thema zurück zu kommen, müsse» wir erwähnen, daß es allgemein heißt, daß Herr Baron Kübeck einerseits und andererseits der dirigirende Stabsarzt beim niederösterreichischen Generalkommando, den ueuen Neformplan des Hofkriegsraths von verschiedenen Gesichtspuukten verändert wissen wollten. Von Seiten des Herrn Hvfkammerpräsidenten soll die Meinung ausgestellt worden sein, daß die Erspa- rnngen in der Militär-Medicamenten-Regie nnr durch die strenge Controle wissenschaftlicher Aerzte erzielt werden kann, deren Stellung, Besoldung und Pensio- nirnng daher demgemäß sein müßte; daß übrigens eine Erhöhung der betreffenden Besoldung keineswegs eiue solche Summe erreichen würde, als daß das Staatsbudget dadurch einen bedeutenden Ausfall zu befürchten hätte. Der dirigirende Stabsarzt I),-. K. wollte, daß die Militärärzte Militärbeamte werden sollten. „Dann wären ja die Aerzte unsere Herreu uud wir von ihnen abhängig!" cut- geguete der Hofkriegsrath. — Man wirft Dr. K. vieles vor; es ist wahr, er ist ein Despot über Knechte, denn er ist Dienstmaun, aber er wäre ein eben so vortrefflicher Vorgesetzte über Beamte, Beweis dessen, daß er solche will. Diese zwei Männer wissen, daß durch eiue selbststäudige Stellung der Militärärzte das Aerar jährlich viele huuderttauscud Gulden ersparen würde.
Was die unmittelbare Folge sein wird, wenn der Plan so genehmigt würde, wie ilm der Hofkriegsrath bestimmte, ist leicht einzusehen, wenn man die Verhältnisse der österreichischen Militärärzte nur gauz allgemein berücksichtigt. Man hat bisher immer deu Auditor zum Gegenstände der Verglcichung genommen, und mit Recht, denn er lehrt, daß der heutige Hoflriegörath in Schätzung allgemeiner Bildung weit hinter den Zeiten der Kaiserin Maria Theresia zu stehen kommt. Damals schon verlieh man dem Juristen Ofsiziersrang und Auszeichnung, würde man ihm den M>«I. et Llli,-. »octor verweigert haben? Gewiß nicht! Aber man vergißt eine merkwürdigere Parallele zn ziehen, nämlich zwischen Militärarzte und Militärapothekern. Dieser, der als absolvirterPharmaceut sich vormerken läßt und die erledigte Stelle sogleich als Militärbeamter, daher vollkommen dem Offizier gleichgestellt, einnimmt, als niedrigste Gehaltsstufe 400 Fl. C.-M. uud ein angemessenes Quartierrelutnm bezieht, ist in jeder Beziehung dem Militärarzte in seinen Dieusteöverrichtungen untergeordnet, (letzterer hat auch die Couduitenliste über ihn zn verfassen); und der höhere Herr Doctor Oberarzt, ja der Regimentsarzt hat gar keine» Militärrang, uud bezieht der erstere 228 Fl., der Rcgiinents- arzt ohne Zulage aus dem Negimentsunkostenfonde W0 Fl. jährlich an Gage. Ja sogar der Oberbäckeruleister ist Beamter und hat 400 Fl. jährlich Gage.
Uud der Hvfkriegsrath billigt die bisherige Bezahlung der Aerzte nnd erklärt sie sämmtlich der OffiziersauSzcichnnng für unwürdig! Was von den Oberärzten Doctoren gilt, muß das nicht von allen böhergestellten Doctore» als solche gelten? (Denn waS das Nägelschueiden anbetrifft, so wird sich wohl kein Militär-