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Tagebuch.
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569
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Tage b u ch.

i.

Die Pariser Druckergesellen.

Paris im September.

Die hiesigen Drucker haben eine Verbindung unter sich eingegangen, um etwaige Zwiste unter den Druckcrcibcsitzcrn und ihren Arbeitern zn schlichten. Diese Gesell­schaft hat bis jetzt nur Gutes gestiftet. Es scheint aber fast, als ob in der letzten Zeit die Meister sich größtcnthcils zurückgezogen und den Arbeitern das Feld geräumt hätten. Das wurde dauu die Ursache, daß die Regierung ihrerseits die Gesellschaft in der nnn die Proletarier ungefähr allein standen mit einem gewissen Mißtrauen betrachtet. Als daher vor ein paar Tagen die Jahresfeier der Stiftung dieser Gesellschaft statt­finden sollte, verweigerte die Präscctnr ihr die Erlaubniß, die sie ihr bis dahin stets ohne Anstand gestattet hatte. Die Drncker versammelten sich dann in einem Privat­hause, wurden aber anch hier von der Polizei aufgesucht, und nicht ohne Brutalität verhindert, ihr Fest zu feiern. Das gab zu einer Art offenen Brief von Seiten der Arbeiter an den Polizei-Präscctcn Veranlassung, und dieser Brief ist wieder ein Zeichen der Zeit, ein Beweis, wie die Arbeiter über sich selbst und über die Gesellschaft, die man mitunter dasvsficielle Frankreich" ucuut, denken. Sie fragen in diesem Briefe; 1) ist es erlaubt, daß ein Polizcicommissär einen Bürger festnehmen und seine Taschen untersuchen ^dürfe, ohne einen Grund für diese Brutalität anzugeben? 2) darf die Polizei in ein Privatcigenthum dringen, ohne Mandat des prucursur äli roi? 3) Erlaubt das Gesetz Vereinigungen von Pairs, Deputirten, Wählern-und Natioual- garden, während es dieselben den Arbeitern verbietet?

Es ist vorerst charakteristisch, daß die Druckergeselleu dieseFragen" an den Herrn Präfcct stellen. Sie könnten sie eben so gut an den Mond richten. In Eng­land würden Arbeiter, die offenbar in ihren Bürgerrechten verletzt worden wären, die obigen Fragen an einen Richter oder Gcsctzkuudigcn stellen, und je uach der Autwort ganz ruhig den Polizeikommissär vor Gericht verfolgen. Dazu gehört freilich in Frank­reich die vorhergehende Erlaubniß des StaatSrathes, wenn die Klage gegen einen Be­amten gerichtet ist; aber wenn die Franzosen sich daran gewöhnten, so oft eine Rechts­verletzung von Beamten stattgefunden hat, die Anklage zn suchen, so würde dies sicher bald genügen, um die Polizeigewalt in ihre gesetzlichen Schranken zurückzuweisen. Aber