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Hradschiner : Historische Stände oder Volksrepräsentanten in Oesterreich.
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Historische Stände oder VolkSrepräsentanten

in Oesterreich.

Seit der König von Preußen in seiner Thronrede bei Eröffnung des vereinig­ten Landtages es hervorhob, daß er zwischenVolksvertretung" undständischen: Wesen" zwischenLandstand" undVolksrepräscutant" einen Unterschied mache, und daß er von seinen Neichsständen erwarte, sie würden historisch germanische Stände sein und bleiben, durchaus aber kein Gelüste darnach tragen, auch Volks­repräsentanten zu werden, seit dieser Zeit tauchten auch bei den österreichischen Ständen") nud namentlich bei den böhmischen die Fragen auf:Sind wir VolkS­repräsentanten oder historische Stände, oder beides? als was fleht uns die Re­gierung? als was die Nation an? als was sollen wir uns künftig selbst ansehen?"

Als es vor ungefähr 6 Jahren der allmächtigen Zeit endlich gelang, auch die österreichischen Stände aus ihrem todtenähnlichen starren Schlafe zu erwecken, erwachten sie mit der Ueberzeugung, historische Stände, gerade aber als solche geborene" Volkörepräseutanten, VolkSrepräsentantenvon Gottes Gnaden," zu sein. Die Regierung hat sie bis heute in diesem Glauben gelassen, ihnen wenig­stens nie widersprochen, wenn sie sich des Ausdruckeswir als Repräsentanten des Laudes und der Nation," auch ofstciell bedienten.

Seit dem Tode des Kaiser Franz sind in Oesterreich die WorteNegierung und Bureaukratie" vollkommen synonim geworden, nnd beiläufig sei es gesagt, man würde der Bureaukratie Unrecht thnn, wollte man ihr den Vorwurf machen, daß sie den Scepter an sich gerissen, erschlichen, usurpirt habe. Die Ursache, daß er ihr zufiel, liegt in dem bedauerlichen Mangel an Vertrauen in sich selbst, bei den einzelnen Gliedern des Kaiserhauses, und in der allzu großen Rücksicht und Gewissenhaftigkeit, welche die Mitglieder der kaiserlichen Familie sich gegen einan­der als Pflicht auferlegen. Dadurch habe» sie der Bureaukratie den Vortritt gestattet, und so sich selbst sammt ihrem Oberhaupte unter Vormundschaft gestellt;

*) Von Ungarn, dessen Verfassung von der aller anderen österreichischen Provinzen (wenn wan Ungarn überhaupt eine solche nennen kann) so sehr verschieden ist, kann hier nicht die Nebe sein.

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