Die russischen Qstseeprovinzen.
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Setzen wir unsern Spaziergang fort. Ich biege um eine Wohnung herum, welche man Herberge nennt. Der Amtmann (Verwalter) wohnt darin, der Hofesgärtner, HofeSjäger und einige alte Leute, die im herrschaftlichen Dienste gran wnrdcn und hier ein Nuheplätzchen fanden. Plötzlich welch' ein Geschrei! Ich sehe mehrere Leute an einem Bache versammelt. Ich trete herzu. Zwei Bauern halten einen dritten. Der Amtmann commandirt uud in gewissen Zwischenräumcn, welche so lange anhalten, als der Arm zum Ausholen bedarf, fliegen von einem etwa zwei Zoll breiten Riemen, der mit drei andern, die dasselbe Maaß halten, zusammengeheftet ist, zehn u. s. w. Hiebe auf den gekrümmten Rücken. Ein Dutzend Bauern, die dasselbe Schicksal erwartet, stehen mit kläglicher Miene abseits. Nun kommt der zweite daran. Welch' ein Krümmen, Acchzen, Gejammer!
Es ist gerade ein schöner Tag, die Sonne spielt mit den Blättern der Birken, die im Gehöft stehen.
Ich sehe seitwärts nach der Herrenwohnung, eine junge Dame mit fliegendem Schleier im Reithabit tritt auf das Balkon, das durch breite Stnfen mit dem Boden verbunden ist. Sie sieht in den Sonnenschein und schlägt mit der Reitgerte den lanm Lüsten ein Schnippchen.
Plötzlich wieder Geschrei! sie stutzt, sie sieht uach der Richtung hin — und wit zugehaltenen Ohren stürzt sie in'S Hans zurück. — O weh! und der gewöhn-- liche Spazierritt führt an diesem ominösen Bache vorüber.
Ich erkundige mich, was hier begangen sei. „Gestohlen haben sie," erwidert der Amtmann, „ein Loch in'S Magazin gebohrt, acht Los herausgeholt." I'n lonxs (du Vieh) alc tu lolipu ^bbels (ach, dn Viehstück) nnd die Prügelei geht von Neuem los.
Es wird überhaupt in Rußland ungeheuer viel geprügelt, und das ist sehr erklärlich. Nach altgcrmanischem Recht beruhten alle Strafen, zum Theil selbst Tvdtschlag auf Verlusten, die mit dem Eigenthum des Beschädigers bestritten wurden. Das Wesen einer freien Persönlichkeit war von dem Begriffe des Eigenthumes, des Grundbesitzes, uuzertreuulich. Demnach hatte man etwas, woran
GrenMen. III. 1847. 72