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Näheres über die böhmischen Landtagsverhandlungen am 30. August 1847.
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Näheres über die böhmischen Landtagsverhandlungen

am 30. August 1847.

Au« Prag.

Ich zweifle zwar nicht daran, daß Sie über die, am ZV. v. Monats statt­gehabte Landtagsversammlung bereits Nachricht erhalten haben *), da aber manche Ihrer Correspondcnten die Verhandlungen unserer Stände nicht mit unbefangenem Auge betrachten, sondern den Thatsachen bisweilen Tinten und Farben gebeu, welche diese ursprünglich nicht hatten, so beeile ich mich Ihnen eine Uebersicht über die für uns ganz besonders wichtigen Verhandlungen am 30. v. M. zn liefern.

Der Verhandlungs-Gegenstand war die Antwort des Königs auf die erste Landtagsschrift. Die wichtigsten Punkte dieser letzteren waren die Hindeutung auf die nicht befriedigenden politischen Zustände und die Ablehnung der Steuererhöhung per 50,000 Fl., bis die Vorlagen von Seite der Behörden die Stände über die Verwendungsart dieser Summe belehrt und von der Zweckmäßigkeit derselben über­wiesen haben würden.

In der Autwort des Königs (welche nicht direct an die Stände, sondern an die k. Commissarien gerichtet ist), wird den Ständen bemerkt: das verläßlichste Mittel, die politischen Zustände zn bessern, sei eifrigesZusammenwirken." Dieses Zusammenwirken scheint aber blos im Erlassen von Verordnungen Seitens der Regierung und in blinder Befolgung derselben Seitens der Stände, bestehen zu sollen, woraus sich denn jeder selbst ableiten kann, daß eine dem Erlassen vor­hergehende gemeinsame Berathung, vollständig unuöthig bliebe. Hin­sichtlich des Steuerzuschlages spricht die Erledigung des Königs den Ständen das Recht, über die Fragen -m und luomoilo zn berathen, ab, verweiset sie, die ganze postulirte Summe dem Lande ohne weiteres aufzuerlegen und sogleich zum Landtagsschluß zu schreiten **).

*) Vergl. die Correspondenz aus Prag in unserer vorigen Nummer. D. Red.

Die hierauf bezügliche Stelle lautet wie folgt.-Habt Ihr den Ständen zu bedeuten, daß wir mit Befremden die von ihnen vorgenommene unstatthafte Ausscheidung der, in dem Steuerpostulatc begehrten, bereits zwei Jahre unbeanstandeten Zahlung in An­sehung der städtischen Kriminalkosten wahrgenommen haben, und daher auf der ganzen, vom