Die bairische und badtsche zweite Kammer.
Die zwei wichtigen süddeutschen Kammern, an die gar viele Hoffnungen sich knüpften, haben ihre Arbeiten in diesen, Jahre beendet. Da wir beide ans eigner langer Beobachtung genauer kennen, so wollen nur hier in kurzen Umrissen eine vergleichende Charakteristik derselben zn geben versuchen.
Baden hat unter den neuern deutschen Constitutionen, Kurhessen abgerechnet, die freisinnigste, Baiern die feudalistischste Wahlordnung. In Baden wählt das ganze Volk sich frei feine Abgeordneten, die nur das badische Bürgerrecht zu besitzen und einen höchst niedrigen Steuersatz zu zahlen brauchen; in Baiern wählen bestimmte Stände sich ihre bestimmten Vertreter, die zu dem Stande, von dem sie erwählt werden, gehören und in dem Kreise, wo dies geschieht, angesessen sein müssen. Dort wird daher die Intelligenz, hier der Besitz mehr repräsentirt, dort ist mehr Theorie, hier mehr Praris. Eine Oppositionspartei bildet sich bei diesen Wahlgesetzen natürlich leichter in Baden als in Baiern. Jene hat über mehr geistige Mittel zu gebieten und vermag nach bestimmten Plänen zu bandeln; da die Mitglieder sich schon'von früher genauer kennen, können sie sich bei ihrer Wählbarkeit gegenseitig unterstützen und auf jede Weise mehr zusammenhalten. In Baiern ist dies schwerer der Fall; Adel, Geistlichkeit, Universitäten, Städte und Landgemeinden wählen sämmtlich unabhängig voneinander ihre Vertreter, Männer, die sich sonst im Leben fern flehen, oft sich kreuzende Interessen zu vertreten haben, bei der größern Ausdehnung des Königreichs weit voneinander entfernt wohnen, ja bisweilen an dem Einflüsse provinzieller Eifersüchtelei leiden. Von den badischen Deputirten z. B. wohnen 9 in Mannheim, 5 in dem nahen Heidelberg. 6 — 8 in Karlsruhe; die bairischen sind vom Böhmerwald bis zum Bodensee, von der französischen bis zur sächsischen Grenze zerstreut ; in Baden sind fast ein Drittheil Ad-
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