Beitrag 
Ein vorläufiges Wort über meine Ausweisung aus dem preußischen Staate.
Seite
501
Einzelbild herunterladen
 

Gin vorläufiges Wort

über meine Ausweisung aus dem preußischen Staate.

Der Redacteur dieser Blätter hält sich seinen Lesern gegenüber für verpflichtet, einige Worte der Aufklärung über eine Thatsache zu geben, die ihn selbst betrifft. Wenn im vorigen Jahre die Gcsammt-Stimme deutscher Nation für die beiden Ehrenmänner sich erhob, denen eine ähnliche Kränkung widerfahren, so war es ihr allgemein bekannter und geehrter Charakter, der sie vor Verdächtigungen schützte. Nicht so ist es mit einem vereinzelt dastehenden Schriftsteller. Sein geringes Verdienst gibt ihm kein Anrecht auf das Interesse der Nation, sein geringer Ruf setzt seinen Charakter um so leichter der Verdächtigung aus, je heftiger und unerklärlicher die Maßregel erscheint, die eine so mächtige Regierung, wie die preußische gegen ihn zu ergreifen für nöthig fand. Um so noth­wendiger scheint es ihm zur Rettung seiner Ehre, den wahren Her­gang darzustellen. Wenn er, trotz der tiefen Krankung, die ihm wi­derfahren, mit Besonnenheit und Zurückhaltung sich ausdrückt, so wird man vielleicht daraus schließen, wie wenig die Leidenschaftlichkeit seines persönlichen Charakters Anlaß zu einem solchen Schritte geben konnte.

Ich kam im April d. I. nach Berlin mit dem Vorsatze, hier einige Zeit zu bleiben, theils um die geistigen Bewegungen Berlins in der Nähe kennen zu lernen, theils um hier eine literarische Arbeit zu voll­enden, welche geschichtliche Persönlichkeiten des vorigen Jahrhunderts be­rührt, über welche in Berlin das meiste Material zu finden ist. Ich schickte gleich bei meiner Ankunft meinen vollständig ordnungsgemäß ausgestellten und visirten Paß auf die Polizei, um vorläufig eine Aufent­haltskarte auf 14 Tage holen zu lassen. Der Lohnbediente brachte mir mit einiger Verwunderung die Karte, die wider alle Gewohnheit blos auf 4 Tage ausgestellt war. Bald darauf erhielt ich eine Vorladung zur Polizei. Hier wurde ein genaues Protokoll mit mir aufgenommen, namentlich über den Zweck meines Aufenthalts und über die beabsichtigte Dauer desselben. Hierauf verstrichen 6 Wochen, ohne daß mir die ver­langte Aufenthaltskarte zugesendet wurde. Ein höherer Beamter, zu dein ich mich einmal verwundert darüber äußerte, war der Meinung, daß man wahrscheinlich erst bei dem Ministerium über den mir zu bewilligenden Aufenthalt angefragt haben mag. Ich dachte so wenig Arges, daß ich eine Privatwohnung miethete, sie ausmeubliren ließ und meine sammt-

Grenzboten. III. IS««.