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kende Auslegungen ihrer verfassungsmäßigen Thätigkeit — um Vornahme der durch das Patent vom 6. September 179! zugesicherten Revision der politischen Gesetze — und um Sicherstellung der, durch die niederösterreichischen Dominical-Verhältnisse bestimmten Verhältnisse und Rechte, der allergnädigsten Würdigung zu unterziehen. —
Die drei oberen Stande Nicderösterreichs im Landtage des Jahres
18t6.
Diese Denkschrift, deren Ausarbeitung eines der ausgezeichnetesten Mitglieder der Ständeschaft besorgt hatte, gelangte, wie bereits am Eingänge erwähnt wurde, am II. Juli in die Hände des Kaisers, und ist bald darauf mittelst eines allerhöchsten HandbilletS an die k. k. vereinigte Hofkanzlei herabgelangt, mit dem Auftrag'?, den darin dargestellten Verhältnissen völlige Aufmerksamkeit zu widmen und erschöpfenden Bericht zu erstatten.
Möge die Hofkanzlei bei diesem Anlasse ihre wahre Stellung begreifen und den Gegenstand vom Standpunkte einer höhern Politik auffassen und beurtheilen. Offen und ehrlich spreche sie sich aus, ob Oesterreichs Herrscher mit wirklichen Provinzialständen regieren könne und müsse, oder ob ihnen dies aus diesem oder jenem Grunde unmöglich erscheine. Im ersterem Falle fasse sie Muth den Weg zu bezeichnen, auf welchem das durch eigene Kraft zum Leben und Selbstbewußtsein erwachte Institut der Stände eine zur Befestigung des Thrones und zur freien Entwickelung sämmtlicher Interessen geeignete, ruhige Richtung gewinne; im letztern Falle beantrage sie eine Politik der Wahrheit, eine unverhüllte Erklärung über das oberste Princip der Staatsgewalt, sie beantrage einen ausdrücklichen Widerruf der Bundesacte über die österreichische Staatsform !