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Ein Actenstück der Niederösterreichischen Ständeverfassung.
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kende Auslegungen ihrer verfassungsmäßigen Thätigkeit um Vornahme der durch das Patent vom 6. September 179! zugesicherten Revision der politischen Gesetze und um Sicherstellung der, durch die niederösterrei­chischen Dominical-Verhältnisse bestimmten Verhältnisse und Rechte, der allergnädigsten Würdigung zu unterziehen.

Die drei oberen Stande Nicderösterreichs im Landtage des Jahres

18t6.

Diese Denkschrift, deren Ausarbeitung eines der ausgezeichnetesten Mitglieder der Ständeschaft besorgt hatte, gelangte, wie bereits am Eingänge erwähnt wurde, am II. Juli in die Hände des Kaisers, und ist bald darauf mittelst eines allerhöchsten HandbilletS an die k. k. vereinigte Hofkanzlei herabgelangt, mit dem Auftrag'?, den darin dargestellten Verhältnissen völlige Aufmerksamkeit zu widmen und erschöpfenden Bericht zu erstatten.

Möge die Hofkanzlei bei diesem Anlasse ihre wahre Stellung be­greifen und den Gegenstand vom Standpunkte einer höhern Politik auffassen und beurtheilen. Offen und ehrlich spreche sie sich aus, ob Oesterreichs Herrscher mit wirklichen Provinzialständen regieren könne und müsse, oder ob ihnen dies aus diesem oder jenem Grunde unmög­lich erscheine. Im ersterem Falle fasse sie Muth den Weg zu bezeich­nen, auf welchem das durch eigene Kraft zum Leben und Selbstbe­wußtsein erwachte Institut der Stände eine zur Befestigung des Thro­nes und zur freien Entwickelung sämmtlicher Interessen geeignete, ru­hige Richtung gewinne; im letztern Falle beantrage sie eine Politik der Wahrheit, eine unverhüllte Erklärung über das oberste Princip der Staatsgewalt, sie beantrage einen ausdrücklichen Widerruf der Bun­desacte über die österreichische Staatsform !