Zunftzwang nnd Gewerbefreiheit in Oesterreich
Zwei Briefe.*) I.
Aus Prag.
Das Journal des österreichischen Lloyd brachte die Kunde von einem beschlossenen Gesetze, demgemäß die meisten Zünfte und Innungen aufgehoben würden, und wer sich zu den noch bestehenden einreihen lassen wolle, müßte sich die dabei gebräuchlichen Bedingnisse gefallen lassen. Also Gewerbefreiheit, mit bloßen freiwilligen, nicht vom Gesetze bedingten Corporationen. Nach dieser Anzeige erschraken sämmtliche Zünfte, in dem Glauben, daß diese Art Gewerbefreiheit nur zum Ruin der Gewerbe selbst ausschlagen müsse, indem sie jede ordnungsmäßige, sociale Verbindung aufhebe, und allen Pfuschern Thür und Thor offne, und zugleich eine gewerbliche Ueberbevölkerung herbeiführen würde, deren Ende Armuth und Elend sein müßte. Da aber die Regierung b.isher keine öffentliche Verordnung erscheinen ließ, so tröstet man sich damit, daß die Wiener Gewerbsinhaber Vorstellungen gegen ein derlei Gesetz gemacht und Gehör gefunden haben.— Mau sehe nur nach Preußen, welche schmerzhafte Folgen die unbedingte Gewerbefreiheit gebracht, und wo man eben wieder bemüht ist, diese zu beschränken**).
*) Wir stellen hier zwei sich widersprechende Correspondcnzen nebeneinander, weil sie den Conflict der Meinungen, der in diesem Augenblicke über diese Frage ,n Oesterreich sich kund gibt, deutlich abspiegeln. D. Red.
**) Die unbedingte Gcwerbefreihcit hat in Preußen über dreißig Jahre geherrscht, und hauptsächlich dazu beigetragen, daß der Staat sich von seinem Sturze