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chcn, welche, wenn, wie es unmöglich ist, die vielen Rücksichten wegen Beförderungen nicht wegfallen, bei der besten Organisation der Behörden nie erlangt werden könnten.
Wünschenswert) bleibt für beide Theile, daß die gesetzlichen Bestimmungen als Gnmdnormen ständischer Rechte und Privilegien, von vielen Schlacken der Vergangenheit gereinigt, auf jetzige Verhältnisse angepaßt und auf diese Weise so manche unangenehmen Collisionen, welche zu nachtheiligen Folgen führen können, vermieden werden.
Vielleicht dürfte dem mehrmals gedachten Comit«- seine Ausgabe die Gelegenheit bieten, die dahin einschlagenden Vorschläge zu machen, worunter der: daß die ständischen Versammlungen und Landtage der Oeffentlichkeit zugängig wären und der Präsident des GuberniumS nicht zugleich die Würde des Oberstburggrafen bekleide, nicht ausbleiben sollte. —
Ohne demnach parteiisch zu sein, dürfen wir nach meinem Be- dünken von dem gegenwärtigen Beginnen der Stände nur Segensreiches hoffen, der Zukunft aber bleibt es vorbehalten, eine neuerliche von nun an ganz unverantwortliche Erschlaffung um so schärfer zu rügen, oder den edlen Leistungen der Stände die ihnen mit Recht gebührende Anerkennung zu zollen.