Zur Beurtheilung der ständischen Verhältnisse
in V ö h m e n.
Das wie aus einem tiefen Schlummer durch die Alles bewegende Gegenwart geweckte Streben und Wirken der Stände Böhmens erreichte im Verlaufe der letzien Jahre eine Bedeutsamkeit, welche wegen ihres sich äußernden Einflusses auf des Landes Angelegenheiten und wegen dessen möglichen Folgen vielleicht zu einer wichtigen Geschichtsepoche unseres Landes heranreifen dürste. Gewöhnt an die nur zu lange dauernde Unthätigkeit unserer Stände, eingenommen von Vorurtheilen, die allerdings durch ein völliges Darniederliegen derselben zu entschuldigen sind, beachteten unsere Landsleute und das angrenzende Ausland noch vor Kurzem die neuen ständischen Leistungen und Bestrebungen entweder gar nicht, oder kanm in ihrem gehörigen Lichte, und bis jetzt vernimmt man Urtheile, die über Alles, was stän^ disches Wirken in Böhmen heißt, den Stab brechen.
Ohne den Ständen anzugehören und demnach >nc> mmlo suc» zu sprechen, scheint es mir bei der nun immer wachsenden Aufmerksamkeit auf daS Thun und Lassen der böhmischen Stände, bei den so vielfach getheilten Meinungen über deren NechtSsphäre und der dieser entsprechenden Wirksamkeit nicht überflüssig zu sein, die in diese Angelegenheit weniger Eingeweihten in möglichster Kürze auf historischem Wege zu einem Standpunkte zu bringen, von welchem aus es vielleicht leichter sein dürfte, die Stellung der Stände Böhmens, ihre Thätigkeit und die über dieselben gefällten Urtheile gehörig zu erfassen.
Die ständische Landeöeintheilung und Verfassungsart ist schon in den frühesten Zeiten Böhmens nachzuweisen; schon unter Czech und seinen Nachfolgern. Mit der steigenden Civilisation und der damit verbundenen Feststellung gesetzlicher Normen finden wir die Wirksam-
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