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spornt, wenn es träge oder unnütz ist, bestraft. So greift ein fremder Einfluß in die Strafe ei», und diese wird durch Forderungen erschwert, die außerhalb des gesetzlichen Strafmaßes liegen. Bisher hat man seine Aufmerksamkeit nur auf die Nachtheile gerichtet, die den Fabrikanten durch die Concurrcnz der Gefängnißarbeit entstanden, man hat über diesen ökonomischen Fehler den moralischen vergessen. Es ist gewiß, daß diese Einmischung des industriellen Princips dem Zweck des Gesetzgebers nicht entspricht. Das Gefängniß wird eine Werkstätte und das mercantilische Interesse verdrängt das sociale Interesse der aufgelegten Strafe. Man muß darauf sehen, daß die Ge- schicklichkeit des Arbeiters nicht die Strafe des Verbrechers mindere. Wenn es der Gesellschaft darum zu thun ist, daß man die Idee dieser Institutionen nicht verkehre, wenn sie will, daß die Strafe eine Straft bleibe, so ist es durchaus nothwendig, daß man dem Gefängniß seine Bestimmung zur Buße erhalte und daß man es nicht zu einem Mittel des Gewinns und zu einem Gegenstand industrieller Ausbeute mache.
Gewiß läßt die innere Einrichtung der französischen Bagno's viel zu wünschen übrig, und es ist ein wahrer Krebsschaden für ein Land, 70V0 Verbrecher unterhalten zu müssen, die sich gegenseitig verderben, und die früher oder später den Aussatz des Verbrechens, der ihnen an diesen verwünschten Orten eingeimpft, oder weiter ausgebildet wurde, in den Schooß der Städte zurückbringen. Aber so wie er ist, erfüllr wenigstens das Bagno den Zweck des Gesetzes: es ist ein Ort der Bestrafung. Dazu kommt, daß sein Aufenthalt gesünder ist, als der der Einsperrungshäuser und daß daselbst mehr als die Hälfte weniger von den Verurtheiltm sterben. Dies liegt sicherlich an der Art von Arbeiten, mit denen sie beschäftigt sind. Im Bagno besteht die Arbeit in Bewegung, in körperlicher Anstrengung, meist in freier Luft, während die Manufakturarbeit der Detentionshäuser die Gefangenen vor einem Webstuhl oder einem Werktisch, in einer verdorbenen Atmosphäre festhält. Aus den officiellen Dokumenten geht hervor, daß in den Zuchthäusern von 6-12 Gefangenen jährlich einer stirbt, während in den Bagnos das Verhältniß gleich ist, zu 30—40. Es sterben also in den Zuchthäusern 5 Gefangene für 2, die in den Bagnos sterben. Diese Thatsachen verdienen sicherlich die Aufmerksamkeit der Regierungen auf sich zu ziehen in einem Augenblick, wo man in Frankreich nicht minder wie in Deutschland mit Einführung des neuen Penitentwsystems Ernst macht.