Das summarische Rechtsverfahren in Oesterreich.
Aus Böhmen. -
Unsere Schriftsteller und Berichterstatter an ausländische Flugblätter, haben sich vorgenommen, jede neue Maßregel unserer Staatsverwaltung, jedes neue Gesetz, alles, was aus der geheimnißvolle» Kammer der Lenker von oben zu Tage kommt, als freisinnige Annäherung an die Zeitfragen, als besonnenen Fortschritt zu bezeichnen, Da begegnet es ihnen nun manchmal, daß sie auf sich selbst eine Satyre schreiben, und zwar eine doppelt bittere, da man höhern Orts diese Huldigungen fremdartiger Zwecke gar nicht liebt. Die Pflanzen, die über unsere stillen Wasser ihre Blätter auslegen, sind von keiner andern Art als die, welche schon seit 60—70 Frühlingen daselbst gewuchert, sie sind keine Anzeichen eines Gährungsstoffeö in den verdeckten Tiefen, man baut im alten Style fort, nur die Wiener, die auf Alles etwas Artiges zu sagen wissen, nennen ihn Renaissance.
Sie werden fragen, was mich denn zunächst auf diese Betrachtungen führte? Eine Correspondenz aus Wien in der Augsburger Allgemeinen. Die scholl wie Lärm- und Freudenruf, als ob wir auf den alten germanischen Rechtsboden zurückgeführt, die künstliche römische Form und hierdurch jener Aufschub des Rechtes abgethan wäre, die jenem tiefsinnigen Prinzen von Dänemark drückend genug scheint, um »ach dem bloßen Dolche zu langen. Wir lieben die Kürze in gerichtlichen Sachen, aber noch mehr das Recht, und das Dach, unter dem es einst so herrlich seine immergrünende Krone entfaltete, gleich den Tannen des Nordens, war kein anderes, als das freie des Himmels.
Luden, Dönniges und Andere, welche die Satzungen unserer Väter doch nicht aus dem Stegreife nachmachen, setzen in die Oeffent-