Contribution 
Das Straf- und Besserungssystem.
Page
161
Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

161

eigenen Schadens der bestehenden Ordnung zu unterwerfen; aber Nothwehr ist und bleibt sie doch immer; und die Humanität, welche unter diesen Umständen möglich ist, kann nur darin bestehen, daß die Gesellschaft zu ihrem Schutze nicht mehr thut, als wirklich dringend nothwendig ist, daß sie also den, welchen sie bestraft, nicht ohne Noth quält, weder durch leibliche, noch durch geistige Marter. Diejenigen, welche sie nicht als bewußte und absichtvolle Feinde, sondern als Solche, die sich zu den Zwecken der Gesellschaft noch bekehren lassen, erkennt, möge sie in Appert'schcr Weise zu bessern und glücklich zu machen suchen; was aber die Andern, die unverbesserlichen Gegner betrifft, so wird es dahin kommen müssen, will man anders wirklich human sein, daß die Gesellschaft nichts weiter thut, als sie von sich ausscheiden, sie eriliren, sie etwa über's Meer weisen; d. h. man wird zu dem System der Erportation greifen müssen. Aber freilich, bei der Halbheit, in welcher wir uns dermalen herumwinden, und auf deren überall hervortretende Symptome ich nächstens zurückzukommen gedenke, ist schwerlich zu hoffen, daß man zum Ergreifen gesunder und huma­ner Maßregeln so bald Muth und Geschick genug haben werde.

E>r«Njboten, ISig. II.