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Ein Heidenverhör.
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Ein Heidenverhör.

Wie lebte» doch die Heiden

So herrlich und so froh,

Das war ein Volk von Seiden."

Herwegh.

Die jungen preußischen Juristen müssen bekanntlich, wenn sie auf der Universität genug frei gewesen und für die Freiheit nach Arndt'schen und Herwegh'schen Melodien geschwärmt haben, un­ter Anderm auch, bevor sie eine Staatsanstellung erlangen kön­nen, im Jnquiriren gehörige Fertigkeit erlangt haben. Zwar ist es nicht nöthig, daß man, um Assessor zu werden, erst zwanzig Leute denuncirt habe; aber inquiriren muß der prcuß. Jurist können; er muß durch Einsperren, durch Androhung von Prügeln, durch Entzie­hung der Lebensbedürfnisse und andere moderne Torturen unsers geheimen Verfahrens, den Dieb, wie den Majestätsbeleidiger, den Straßenräuber, wieden frechen unchrerbictigen Tadlcr" zum Ge­ständnis; zwingen können; sonst kann er nicht in den Ruhehafen des Staatsdienstes einlaufen. Um die nöthige Fertigkeit zu erlan­gen, fungiren die Auscultatoren drei Monate als Protokollführer bei den Jnquisitoriatcn; die Referendare sind schon mit dem Ver­trauen beehrt, selbstständige Studien in der Ucberführungskunst machen zu können.

Als ein solches protokollführendes Individuum arbeitete ich bei dem Jnquisttoriate zu -i-s-i- und war dort Zeuge eines Verhörs, das mir jetzt noch interessant genug vorkommt, um veröffentlicht werden zu können. Zwei Zigeuner, ein alter Mann von etwa

Grenzhotc», I84L. U. g