Ein Heidenverhör.
„Wie lebte» doch die Heiden
So herrlich und so froh,
Das war ein Volk von Seiden."
Herwegh.
Die jungen preußischen Juristen müssen bekanntlich, wenn sie auf der Universität genug frei gewesen und für die Freiheit nach Arndt'schen und Herwegh'schen Melodien geschwärmt haben, unter Anderm auch, bevor sie eine Staatsanstellung erlangen können, im Jnquiriren gehörige Fertigkeit erlangt haben. Zwar ist es nicht nöthig, daß man, um Assessor zu werden, erst zwanzig Leute denuncirt habe; aber inquiriren muß der prcuß. Jurist können; er muß durch Einsperren, durch Androhung von Prügeln, durch Entziehung der Lebensbedürfnisse und andere moderne Torturen unsers geheimen Verfahrens, den Dieb, wie den Majestätsbeleidiger, den Straßenräuber, wie „den frechen unchrerbictigen Tadlcr" zum Geständnis; zwingen können; sonst kann er nicht in den Ruhehafen des Staatsdienstes einlaufen. Um die nöthige Fertigkeit zu erlangen, fungiren die Auscultatoren drei Monate als Protokollführer bei den Jnquisitoriatcn; die Referendare sind schon mit dem Vertrauen beehrt, selbstständige Studien in der Ucberführungskunst machen zu können.
Als ein solches protokollführendes Individuum arbeitete ich bei dem Jnquisttoriate zu -i-s-i- und war dort Zeuge eines Verhörs, das mir jetzt noch interessant genug vorkommt, um veröffentlicht werden zu können. Zwei Zigeuner, ein alter Mann von etwa
Grenzhotc», I84L. U. g