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Errungenschaften, deren sich ihre Brüder im Norden und Westen erfreuen, sondern auch das eitle Gefühl, unter den Beherrschten die Ersten zu sein, mag man ihnen nicht mehr gönnen.
Vor einigen Tagen ereignete sich auf dem hiesigen Exerzierplatz vor der Lerchenfclder Linie ein Auftritt, der leicht zu bedauerlichen Folgen hätte führen können. Eine Eskadron des hierorts garnisoni- renden polnischen Uhlancnregiments hielt nämlich ihre Wassenübunqen auf freiem Felde, als ein junger, adeliger Offizier einen Soldaten für ein leichtes Dienstvergehen öffentlich prügeln lassen wollte. Der Soldat, dem die Vorschrift bekannt war, wornach solche Bestrafungen niemals vor den Augen des Publicums vollzogen werden dürfen, machte seinem Vorgesetzten in dieser Beziehung dringende Vorstellungen, auf die indeß der Offizier keine Rücksicht nahm. Das anwesende Publicum, das bei solchen kriegerischen Spielen stets in Masse versammelt und erklärlicher Weise nicht sehr gewählt ist, ergriff alsbald die Partei des Soldaten, den es durchaus nicht züchtigen lassen wollte, und die Aufregung erreichte bald einen Grad, der es dem Commandirenden als klug erscheinen ließ, die Eskadron in die Kasernen abzuführen und daselbst Rapport zu erstatten. Der Abmarsch geschah unter dem Zischen, Pfeifen und Lärmen des Pöbels, der den Ossizier bis an das Kasernenthor verfolgte. Patrouillen mußten sodann die Umgegend saubern und Jnfanteriepostcn besetzten die Straßenknoten. Die in dieser Sache eingeleitete kriegsrechtliche Untersuchung endigte mit der Bestrafung des widersetzlichen Soldaten und der Versetzung des Offiziers zu einem anderen Regimente.
Die Ehescheidung des Prinzen Wasa von seiner Gemahlin, einer badischen Prinzessin, ist nun wirklich vollzogen worden und beide Gatten haben das Recht, sich wieder zu vermählen; von der Prinzessin glaubt man, daß sie dieses Recht benutzen wolle. Sie lebt in stiller Aurückgezogenheit auf einem Gut in Mahren und kommt nur selten nach Wien; ihre einzigen Reisen sind die zu ihrer Familie. Ein Eorrespondent der „Eleganten" hat, gelinde gesprochen, eine arge Unschicklichkeit begangen, die Frage der moralischen Schuld zu entscheiden; die Sache läßt sich nicht mit drei Worten abthun, und wer den Schleier von diesen Verhältnissen ziehen wollte, müßte Intriguen erörtern und in Regionen greifen, deren Enthüllung für das laufende Decennium in Deutschland wahrscheinlich ganz unmöglich sein dürfte.
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