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Tagebuch.
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Autor verantwortlich, sondern Herr I. Mendelssohn in Hamburg, der frühere Redacteur derJahreszeiten". ^.

Friedrich von Naumcr ist in New-York von den deutschen Amerikanern glorreich fetirt worden. Er, der noch unlängst in Ber­lin wider die gefahrlichen Studentenidecn mitagiren mußte, wurde wie ein alter Burschenschafter mit sch warzrothgoldenen Flaggen be­grüßt!, die besonnensten deutschen Zeitungen melden dies und sind patriotisch gerührt über die Blüthe echt deutschen Lebens in Amerika.

^ Dort hat ja Schwarzrothgold Nichts zu sagen. O Ironie des Schicksals! Hoffentlich wird Herr von Raumer nicht in Untersuchung gezogen werden, wenn er nach Berlin zurückkommt. Sein Sohn brachte einen Toast auf die amerikanischen Frauen aus und der Präsident der Ge- -sellschaft pries Herrn Friedrich von Raumer, daß er nicht nur ein berühmter Gelehrter, sondern einschlichter deutscher Biedermann" sei. Dieser Präsident war natürlich ein Deutscher und hieß Bier- w irth.

Wir haben vorhin offen gestanden, wie sehr uns das neue Prutz'sche Stück mißfallen hat, allein wir müssen auch sagen, das Berliner Verbot desselben ist, wenn der Verfasser nicht angemessen entschädigt wird, in der That unbegreiflich, ist eine schreiende Willkür, die dem Theater und seiner Tantiemecinrichtung allen Credit rauben kann. Das Prutz'sche Drama ist angenommen, von der Theaterccn- sur erlaubt und aus Tantieme der Bühne überlassen worden. Nach der ersten Aufführung wird es plötzlich verboten. Wer entschädigt den Dichter für die Einnahmen, die ihm weitere Aufführungen ge­bracht hatten? Die Intendantur? Sie ist unschuldig. Das Mini­sterium? Der König? Soll der Dichter einen weitläuftigen und kostspieligen Proceß gegen die Regierung einleiten? Oder soll er sich Seiner Majestät zu Füßen werfen, um aus der Hand der Großmuth als Gnadengeschenk sein wohlverdientes Honorar 'zu empfangen? Und wo gibt es andrerseits eine Bürgschaft gegen einen solchen Un­fall? Eine überfehene Anspielung, ein Wort, eine Laune kann ein Berliner Verbot herbeiführen. Wir rathen den dramatischen Dich­tern, Stücke, die auf Tantieme angenommen werden, in einer frei­lich erst zu gründenden Verbotsassecuranz zu versichern. In Leipzig, wo, unseres Wissens, keine Tantieme, aber seit der Direc- tion des vr. Schmidt ein verhältnißmäßig anstandiges Honorar be­willigt wird, ist das Prutz'sche Drama zwei Mal nach einander bei übervollem Hause gegeben und das erste Mal der zufällig anwesende Dichter gerufen worden.

Von gewissen Seiten wird oft mit rührender Stimme ge­priesen, wie schön es sei, daß es in Preußen keine geheime Polizei