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Tagebuch.
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T a g e b u cl).

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A u 5 W i e II.

Tantieme! Awei Haiidbillctö. Zopf und Schwert. ..... Galanterie Oe­sterreichs. Berichtigung. Schumacher und Fürst Schwarzenberg.

Erfreuliches! Zur Belebung der dramatischen Literatur in Deutschland ist hier endlich ein wichtiger Schritt geschehen und wir wünschten, daß Oesterreich überall auf gleicher Weise die Initia­tive ergreifen möge. Durch ein Handbillet des Kaisers ist in Zukunft das Honorar der Schriftsteller, deren Stucke am Burgthcatcr zur Aufführung kommen, folgender Maßen bestimmt: Für ein Stück, welches den ganzen Abend füllt, zehn Proecnt als Tantieme von der Brnt- to-Einnahmc; für ein Stück, welches zwei Dritttheilc dcö Abeudö füllt, sechs Proecnt und für k lc in er c S t ü ckc drei Proecnt. Diese Tantieme wird dem Dichter von je d er V o rstc llung g cza h l t u nd die Erben desselben er­halten diese Nutznießung bis zehn Jahre nach seinem Tode. Da der größte Theil der Logen und ein Theil der Sperrsitze abonnirt ist, so wird der Betrag dieser Abonnements auf drei hundert fünfzig Gulden für jeden Abend angerechnet, und der Dichter erhält hiervon gleichfalls scmcn Antheil. UcbrigcnS ist Jedem frei gestellt, für daö angenommene Stück ein Honorar Pauschalitcr im Voraus zu verlange«. In diesem Falle bleibt jedoch der Honcrarsatz wie bisher auf 300 bis 400 Gulden Cvz. angesetzt. Rückwirkend hat dieses neue Thcatcrgcsctz keine Kraft und nur solche Stücke, die nach der Bekannt­machung desselben zur Anfführuug kommen, werden fortan nach diesem Maßstabe honorirt. Man hat ausgerechnet, daß Halm für seinen Sohn der Wildniß, nach dem ncncn Maßstabe honorirt, bereits an dreitausend Gulden C.M, empfangen hätte. Auch enthält diese neue Theatcrord- nung einen Paragraphen, welcher festsetzt, daß jedes zur Aufführung angenommene Stück innerhalb eines Jahres zur Darstellung kommen