Beitrag 
Zur Diätenfrage.
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Aus der Dixlomatenschule.

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Zu einer Beurteilung der Diätenfrage kann auch die Vergleichung des Reichstages mit dem preußischen Abgeordnetenhause dienen. Die preußischen Ab­geordneten erhalten täglich fünfzehn Mark Diäten. Hat nun diese Diätenzahlung dem Abgeordneteichause im Vergleich mit dem Reichstage ein wesentliches Plus an intelligenten Kräften zugebracht? Wir wüßten nicht. Die hervor­ragenden Größen des Abgeordnetenhauses sind fast durchweg auch im Reichs­tage vorhanden. Was aber die große Masse der minder bedeutenden Mitglieder betrifft, so wird auch in Ansehung dieser niemand behaupten wollen, daß unter denen des Abgeordnetenhauses mehr Einsicht vertreten sei, als unter denen des Reichstages. Die Verschiedenheit in der Physiognomie beider Körperschaften hat ihren Grund teils in der Verschiedenheit der Wahlsysteme, teils in dem Umstände, daß die Zahl der Mitglieder des Abgeordnetenhauses relativ doppelt so groß ist als die der Neichstagsmitglieder. Aber auch wenn man die bessere Hälfte des Abgeordnetenhauses oben abschöpfen wollte, so würde doch darin schwerlich eine größere Summe von politischer Bildung zu finden sein, als bisher im Reichstage vertreten gewesen ist.

Als zuerst das allgemeine Wahlrecht mit geheimer Abstimmung für den deutschen Reichstag eingeführt wurde, haben viele denkende Politiker, und zwar auch durchaus freisinnige Männer, dieser Institution nicht ohne dringende Be­sorgnisse entgegengesehen. Die Erfahrung des ersten Jahrzehntes schien diese Besorgnis als unbegründet auszuweisen. Die neuesten Wahlkämpfe haben sie aber bei vielen wieder wachgerufen. Gleichwohl wird niemand daran denken, solange die Dinge in formaler Ordnung sich bewegen, an jener Institution etwas zu ändern. Daß man aber in dieses Wahlgetriebe, nach dem Charakter, den es heute angenommen hat, noch ein Moment hineinwerfen soll, welches nur geeignet sein würde, den Eifer der Bestrebungen und die Hitze der Kämpfe noch stärker anzufachen, das kann billigerweise nicht verlangt werden.

«K^-S.

Aus der Dixlomatenschule.

3.

eder Souverän ist befugt, einen diplomatischen Austrag auch mehreren Gesandten zugleich zu übertragen, doch geschieht dies seit geraumer Zeit niemals bei ständigen Missionen, sondern nur bei außerordentlichen und zeitweiligen, z. B. bei Kongressen und Friedensverhandlungen, sowie bei diplomatischen Sendungen mit zeremoniellem Zweck, denen besondre Wichtigkeit beigelegt sein soll. Früher, wo