Die Verstaatlichung der Versicherungsanstalten.
ls der Reichskanzler in seiner Eigenschaft als preußischer Handelsminister am 19. März vorigen Jahres durch Neskript auf die Mißstäude hinwies, die sich aus dem gegenwärtigen Betriebe des Fcuerversichernngsgeschäftes für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Landes ergeben, war sofort die Frage aufgeworfen und zur Erörterung gestellt: Wäre es nicht geraten, das Versicherungswesen dem Staate zu übertragen? Die Freihändler beantworteten diese Frage natürlich mit einem emphatischen Nein, andre waren in Zweifel, wieder andre aber glaubten die Frage entschieden bejahen zu müssen. Zu den letzteren gehört der Verfasser einer Schrift: Verstaatlichung des Versicherungswesens? Eine brennende Zeitfrage bejahend beantwortet von O. Ploner, die in diesen Tagen erschienen ist, und die wir im nächstfolgenden in ihren Hauptgedanken wiedergeben.
Der Nachweis, daß die Privatversicherung in Dentschland dem Vvlkswvhle förderlicher sei als die Staatsversicherung, läßt sich nicht erbringen, wohl aber das Gegenteil. Der Urzweck der Versicherung ist die Abwendung möglichen Verlustes von einzelnen durch Verteilung auf viele, also wechselseitige Unterstützung. Dieser Zweck wird aber bei jeder Privatversicherung sogleich durch einen andern Beweggrund, die Gewinnsucht, verdunkelt: alle Versicherungen gegen Prämie drücken den ursprünglichen hnmcmen Zweck zum Handelsgeschäfte herab. „Abgesehen von der ethischen und wohl auch rechtlichen Verwerflichkeit des Bestrebens, eine Art Notstand zu gewinnsüchtigen Zwecken auszubeuten, werden in dem Augenblicke, wo die Versicherung zum Geschäfte geworden ist, naturgemäß auch die Interessen von Versicherungsgeber und Versichertem feindlich; ... während der letztere auf Schadenersatz hofft, ist des ersteren höchstes Interesse, keinen Schaden ersetzen zu müssen, und ans dieses Ziel geht der Versicherungsgeber solange als irgend möglich aus." Anders beim Staate. Hier wird kein Geschäft beabsichtigt, hier decken sich die beiderseitigen Interessen, der Schadenersatz des Versicherungsnehmers ist auch das Ziel des Versicherungsgebers; denn Staat und Volk sind ja nichts anders als organisirtes Volk dort und natürliches hier. Ein Minus der Versicherungskasfe ist hier ein Plus der Volkswvhlfahrt, indem die einzelnen Privatwirtschaften durch entsprechenden Schadenersatz erwerbsfähig erhalten werden. Die privaten Versicherungsanstalten, souverän über alle Versicherungsanträge entscheidend, sind äußerst wählerisch, schließen alle „schlechten Risikos" aus und dienen, je solider sie sind, nur den Wohlhabenden. Sie sind