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Die erste Sitzung des ersten deutschen Parlaments.
nicht besser wird, wird sich die Presse bescheiden müssen, etwaigen Rekriminationen von juristischer Seite mit einem geringeren Maße von sittlicher Entrüstung entgegenzutreten.
Stuttgart. F.
T>ie erste Sitzung des ersten deutschen Parlaments.
eit den vierziger Jahren dieses Jahrhunderts haben die Maschinen einen Teil der knechtischen Arbeit übernommen, die bis dahin der Bürger selbst hatte verrichten müssen. Die so gewonnene Zeit konnte er dazu verwenden, sich durch die Tagespresse von dem unterrichten zu lassen, was Interessantes in seinem Staate und
in den Nachbarlanden sich ereignet hatte. Er hatte jetzt genügend Mnße gesunden, sich eine eigne Meinung zu bilden. Diese Meinung war auch in Deutschland als öffentliche Meinung gar bald „eine Macht geworden, die ein Gewicht in die Wagschale warf."
Sie machte sich geltend in dem Verlangen nach einer allgemeinen deutsche» Gesetzgebung, nach Preßfreiheit und religiöser Duldung. Man wünschte auch von feiten der deutschen Nation allenthalben Anteil an der Landesregierung. Schon am 5. Februar 1848 gab der Buchhändler Bassermann in der badischen Kammer jenem Wunsche durch den Antrag Ausdruck, dem von den Fürsten beschickten Bundestage ein von den Ständen beschicktes Volkshaus beizugesellen.
„Die herrschende Abneigung der Nation gegen ihre oberste Behörde, sagte er, in ein vertrauensvolles Zusammenwirken zu verwandeln, ist der deutscheu Fürsten dringendste Aufgabe. Möchten sie es noch zeitig thun. Der Weltfriede steht auf zwei Augen. An der Seine wie an der Donau neigen sich die Tage."
Durch die Februarrevolution wurde der Weltfriede arg gestört. Der französischen folgte die deutsche Bewegung binnen sechs Tagen, denn schon am 27. Februar zogen die Mannheimer in Massen nach Karlsruhe, um neben andern Forderungen Bassermanns Antrag tumultuarisch durchzusetzen, bei welchem Anlaß das Gebäude des auswärtigen Ministeriums in Brand gesteckt wurde.
Adressen, Volksversammlungen, Aufläufe, zum Teil blutige Aufstände erfolgten durch ganz Deutschland, fortschreitend von Westen nach Osten.
Wie die Volksführer Berlins den Entschluß des Königs von Preußen am 18. März, dem Lande eine freisinnige Verfassung zu geben, aufgenommen haben, ist bekannt.