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Lin Beitrag zur Grundsteuerfrage.
bliebe die Ungleichmäßigkeit der Grundbcsitzbewegung in der Nähe namentlich großer Städte einerseits, auf dem platten Lande andrerseits bestehen. In der Nähe von Städten mag es nicht nur häusig vorkommen, sondern auch eine ganz unbedenkliche Sache sein, daß jedes ländliche Grundstück alle paar Jahre einmal seiuen Besitzer wechselt, aber der Einfluß, den die so entstehenden Zahlen auf die Gesamtzahlen ausüben, ist eben doch ein fälschender. Aus diesen statistischen Angaben ist also keine zuverlässige Schlußfolgerung zu ziehen, und wir glanben bis auf weiteres an unsrer Annahme festhalten zu dürfen, daß die Bewegung des eigentlich ländlichen Grundbesitzes eine weit geringere sei, als man gemeinhin annimmt, svdaß eine sehr, sehr große Zahl ländlicher Besitzer eine Aufhebung oder Ermäßigung der Grundsteuer einfach als die Rückgängigmachung der früher gegeu sie ausgeübten Konfiskation würden auffassen dürfen.
Aber noch mehr. Bleiben wir einmal bei denjenigen Besitzern stehen, die wirklich durch Ankauf in Besitz ihrer jetzigen Grundstücke, ganz, größtenteils oder doch zum großen Teile, gekommen sind, bei denen es also zutreffen würde, daß die Grundsteuerbelastuug auf den Erstehnngspreis ihres Besitzes eine Einwirkung ausgeübt hat. Hätte nun eine Einwanderung von so uud soviel tausend neuen Bauern in Deutschland stattgefunden, so möchte es einen Sinn haben, diesem Punkte eine Bedeutung zuzuschreiben. Aber wer sind denn die „zufälligen jetzigen Besitzer"? Der ungeheuer» Mehrzahl nach doch immer Angehörige des Bauern- oder Landwirtstandes. Es sind Besitzer, die ein Grundstück verlauft haben und nun ein andres wieder laufen; es sind Kinder von Besitzern, die sich mit dem ererbten Gelde, welches wieder der Erlös aus ererbten Lündereien ist, ansiedeln; es sind von Haus und Hof vertriebene Familien, die mit den Überbleibseln ihrer Habe sich eine neue Heimat zu gründen suchen. Tritt da nicht immerfort derjenige Zustand ein, den man „das Geld aus der rechten in die linke Tasche stecken" nennt? Was sie auf der einen Seite am Preise der von ihnen gekauften, mit Grundsteuer belasteten Grundstücke profitiren, das haben sie fast alle auf der andern Seite am Preise der von ihnen verkauften, mit Grundsteuer belasteten Grundstücke verloren! Sie berechnen sich also fortwährend gegenseitig die Grundsteuer, uud die Konfiskation kann demgemäß, der großen Hauptsache nach, als eine stets gegen die jetzigen Besitzer gerichtete angesehen werden! Verschwindend gering ist doch die Zahl derjenigen Familien, die aus andern Berufsklasfen in den Stand der eigentlichen Landwirte übergehen. „Gutsbesitzer" allerdings werden ziemlich viele Leute, und meist nicht solche, denen man ein Geschenk an Steuer gönnen möchte; aber alle Dinge gleichen sich aus — diese Leute habeu in der Regel ihren Besitz doch tener genug, und sehr oft könnte bei ihnen der uns bekannte Fall vorkommen, daß ein solcher Gutsbesitzer seinem Gaste sagte, ein Glas Milch komme ihm gerade so teuer wie ein Glas Champagner. Wer aber vom Tagelöhner zum Banem