Beitrag 
Englische Politik und deutsche Interessen :
(Schluß.)
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Ein Beitrag zur Grundsteuerfrage.

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dem Papier anzueignen, lediglich um jener die Lebensluft abzuschneiden, ihre Ausdehnung unmöglich zn machen und ihr das Hinterland zu versperren. Glad- stone wird sichs. wenn sein Haß und seine Mißgunst gegen Deutschland seinen Verstand nicht völlig verdunkelt haben, überlegen, ob er in diesem Stile fort­fahren und die Beschlüsse des kapländischen Parlaments gutheißen soll. Ohne ausdrückliche Gutheißung seinerseits sind sie selbstverständlich null und nichtig, höchstens ein neuer Beweis für die Doppelzüngigkeit der jetzt in London am Ruder befindlichen Staatsmänner und für ihre Neigung, in allen Verhandlungen mit festländischen Mächten krumme Wege einzuschlagen eine Neigung, die wir der französischen Kolonialpolitik gegenüber in der letzten Zeit sattsam zu be­obachten Gelegenheit hatten. Das englische Mutterland mag seinen^ Kolonien in innern Angelegenheiten die frcieste Bewegung gestatten, aber eine Selbständig­keit nach außen hin haben sie nicht, und erlauben sie sich Annexionen, die andre Staaten beeinträchtigen, so überschreiten sie ihre Befugnis. Die Regierung daheim allein ist dafür verantwortlich.

Wir empfehlen diesen Rückblick mit der Frage, ob Deutschland irgendwelchen Anlaß hat, die englische Politik in den jetzt auf der Tagesordnung befindlichen Angelegenheiten mit besonderm Eifer zu unterstützen? Es ist nicht unwahr­scheinlich, daß diese Frage uns in kurzer Zeit noch nähertreten und uns ernst­licher beschäftigen wird als heute.

^SMO^

Gin Veitrag zur Grundsteuerfrage.

ekanntlich wird von fortschrittlicher Seite die Natur der Grund­steuer als einerNeallast" daraus hergeleitet, daß die Auflegung der Grundsteuer sich allerdings als eine Art einmaliger Ver- mögenskonfiskation darstelle, daß aber diese Konfiskation nur den damaligen Eigentümer betroffen habe und von jedem folgenden, also auch von dem jetzigen bei der Übernahme schon berücksichtigt worden sei, svdaß eine ganze oder teilweise Wiederaufhebung einungerechtfertigtes Geschenk »n den zufälligen jetzigen Besitzer" sein würde.

Diese ganze Argumentation scheint uns nun an und für sich eine fehr fadenscheinige zu sein. Denn es ist, wie uns bedünken will, durchaus nicht abzusehen, warum nicht ebensogut dem jetzigenzufälligen Eigentümer" ein Geschenk gemacht werden soll, wie dem damaligenzufälligen Eigentümer" ein Teil seines Besitzes konfiszirt wurde. Der Boden ist doch da, er soll bebaut