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Die landwirtschaftliche Muster - Lnquete in Baden.
der Verteilung der Summe uahm Wellington, dem altenglischen Brauche getreu, für sein Land sofort ein Viertel der zwölf Millionen Rente in Anspruch, svdaß die britischen Gläubiger fast vollständig befriedigt wurden, während die Deutsche» sich mit einem Sechstel ihrer Forderungen begnügen mußten. (Treitschke, II, S. 449.)
(Fortsetzung folgt.)
Die landwirtschaftliche Muster-Gnquete in Vaden.
(Schluß.) 5. Pachtwesen.
ie die Kaufpreise der Liegenschaften, so findet unser Erhebungsbericht auch die Pachtzinse gegenüber dem Ertragswert der Pacht- guter viel zu hoch. Wir geben zu, daß die Pächter in der Regel nur einen äußerst geringfügigen Verdienst aus der Bewirtschaftung ihrer Pachtgüter ziehen; wenn aber die amtliche Darstellung annimmt, daß nun den VerPächtern ein großer Reinertrag bleiben müsse, so trifft dies nicht zu. Die Pachtzinsen, welche als durchschnittliche für die einzelnen Erhebungsgemeindcu angeführt werden, erscheinen allerdings hoch, selbst gegenüber den den Ertragswert übersteigenden Kaufwerten (z, B. Mingolsheim:
Wert des Morgens Ackerland 1760 Mark; Pachtzins durchschnittlich S9 Mark, „ „ „ Wiesenland 2060 „ „ „ SS „
während ebendaselbst der Pachtzins für Wiesenland bis zum höchsten Betrage von 190 Mark für den Morgen steigt). Mit diesen Pachtzinsen allein kann man aber nicht rechnen. Die amtliche Darstellung selbst giebt zu, daß der VerPächter die öffentlichen Lasten zu tragen pflege. Weiter hat der VerPächter aber auch seinen Verwaltungsaufwand zu berechnen, und für Hofgüter kommcu noch häufige und kostspielige Bauten und Gebciudereparatureu in Betracht. Wie trotzdem in der zusammenfassenden Darstellung der Erhebungsresultate in einer Weise von den hohen Pachtzinsen gesprochen werden kann, welche mindestens die Vermutung sehr nahelegt, als könne der Pachtzins in seiner ganzen Höhe als Reinertrag betrachtet werden, ist uns unfaßlich.
Es ist kein Wunder, daß die liberalen Blätter an diesem Punkte einsetzten und die willkommene Gelegenheit wahrnahmen, den grundherrlichen Adel, als den Besitzer der meisten verpachteten Ländereien, anzugreifen und zu behaupten, derselbe habe keine Veranlassung, über einen Notstand Klage zu führen. Die