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Das neue Aktiengesetz nebst einem Blick in die Kulissen der öffentlichen Meinung und des Parlaments.
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Lin Franzose über Rußland und die Russen.

mit solcher Rücksichtslosigkeit und Vergewaltigung geübt worden, daß uach dem Krach ein allgemeiner Nnf ertönte, wonach jeder Aktionär die Rechte eines offenen Gesellschafters haben sollte. Der Entwurf hat die Minoritäten in sehr mäßigem Umfange ermächtigt, selbständige Rechte auszuüben, aber selbst in diesem Maße erlangte» die Borschläge nicht die Zustimmung des Reichstages. Es überwog zu sehr die Befürchtung eines Mißbrauchs derselbe», und deshalb wurden sie uoch weiter eingeschränkt. Es wird sich fragen, ob hier der Reichstag uicht des Guten zuviel gethan habe; dem kleinen Aktionär ist die Möglichkeit ent­zogen oder wenigstens über Gebühr erschwert, gegen vergewaltigende Mehrheiten aufzutreten, dem großen Bankhanse dagegen dürfte es nicht allzu unbequem werden, gegen ein Konkurreuznuternehmcn einen Gewaltstreich ans Grund der Minoritätsrechte auszuführen. Hiergegen wird aber wohl der Satz schützen: Was du nicht willst, daß man dir thu, das füg' auch keinem andern zu. Es giebt eine Solidarität der Interessen, die auch stillschweigend geübt wird.

Abgesehen von diesem immerhin streitigen Punkte ist die Vorlage der Re­gierung iu ihrem ganzen Charakter und in ihren wesentlichen Bestimmungen auch nach den Änderungen des Reichstages unverfälscht dieselbe geblieben, und die Vertreter sämtlicher Parteien haben erklärt, daß sie den so gestalteten Ent­wurf als eine» höchst geeigneten Abschluß der Akticnreform betrachten, daß der­selbe in keiner Weise geeignet sei, den Handel zu schädigen, daß er vielmehr in sehr sachgemäßer Art die verschiednen Interessen vereinige. So endete nach wenigen Monaten in harmonischen Akkorden ein Spiel, das mit den mißtönendsten Dissonanzen begonnen wurde. An diesem Beispiel mag der deutsche Bürger er­kennen, welchen Wert die in der Presse vertreteneöffentliche Meinung" dar­stellt. Dltlioils est, LÄtiiÄM non soribsrö.

Gin Franzose über Rußland und die Russen.

cis jetzige Nußland ist in Sitten und Gesetzen, als Nation und als Staat betrachtet, uicht mehr so einfach und einheitlich wie das Rußland Alexanders des Ersten und seines nächsten Nach­folgers, es ist durch Alexanders des Zweiten Reformen erheblich verändert worden und noch jetzt in tiefgehender Umbildung be­griffen. Die bisherigen Schilderungen des weitgcdehnten Reiches und seiner Bewohner erforderten deshalb eine Berichtigung und Ergänzung, die uns jetzt durch einen französischen Schriftsteller gegeben werden soll und zum Teil bereits