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Der Wirtschaftsbetrieb des Staates.
Welchem jeder Einzelne für sich das Beste zu erreichen strebt, die relativ größte Wohlfahrt des Ganzen hervor.
Dieselben Gründe, welche es als verwerflich erscheinen lassen, daß der Staat die Gütererzeugung in ihrer Gesamtheit in die Hand nehme, stehen grundsätzlich auch entgegen, daß der Staat im Einzelnen, sei es ausschließlich, sei es mit Zulassung der Konkurrenz von Privaten, Gütererzeugung betreibe. Der Staat kann einen Betrieb dieser Art nur durch Vertreter, Beamte, leiten. Ein jeder durch Vertreter geleitete Betrieb wird aber in der Regel einen schlechter» Erfolg aufweisen als derjenige, hinter welchem das eigne Interesse des Unternehmers steht. Der Staat produzirt daher iu der Regel schlechter als der Private. Dazu kommt, daß viele wirtschaftliche Betriebe mehr oder minder ein Wagnis in sich tragen. Nur durch Wagnisse der mannichfaltigsten Art ist unsre Gütererzeugung zu derjenigen Höhe gelangt, auf welcher sie jetzt steht. Wer aber Wagnisse unternehmen will, muß dies auf eigne Gefahr thun. Wer mit fremdem Gelde operirt — und das thut der Staat mit dem Gelde der Steuerzahler —, darf sich in der Regel nicht zu Wagnissen berufen fühlen. Endlich würde es auch vielseitig als verletzend empfunden werden, wenn der Staat mit seiner Fülle von Macht und Geldmitteln in den Kampf, der bei der Güter- Produktion unvermeidlich ist, mit eintreten und dadurch vielleicht manchen Privaten, der mit den besten Kräften um seine Existenz ringt, schädigen nnd unterdrücken wollte.
Beiläufig bemerkt, treten diese Gründe, welche man mit vollem Rechte dem Geschäftsbetriebe des Staates entgegenstellt, zum großen Teil auch dem Betriebe der Aktiengesellschaften entgegen. Die Aktiengesellschaft hat unzweifelhaft ihre Berechtigung darin, daß es Unternehmungen giebt, für welche die Mittel einzelner nicht ausreichen und welche daher nur durch die kapitalistische Kraft vieler ins Leben gerufen werden können. Aber der Betrieb der Aktiengesellschaften leidet an demselben Hauptmangel, der dem Staatsbetriebe zum Vorwurfe gereicht, daß nämlich nicht das Interesse des Eigentümers unmittelbar dahinter steht, sondern der Betrieb durch Vertreter, Beamte, geleitet werden muß. Zwar sucht man das Interesse dieser Beamten dadurch dem des Eigentümers analog zu gestalten, daß man ihnen neben ihrem Gehalt noch einen Anteil am Gewinne gewährt. Aber dies reicht nicht immer aus, um in ihrer Hand eine gedeihliche Leitung des Unternehmens zu sichern. Auch die beaufsichtigenden Organe, Vorstände und Aufsichtsräte, haben nicht immer die Kraft bewiesen, welche das eigne Interesse des Eigentümers in sich trägt. Und hierauf beruht die Täuschung, die mit dem Aktienwesen verbunden ist und der so viele schon zum Opfer gefalleu sind. Auch darin geht der Betrieb der Aktiengesellschaften mit dem Betriebe des Staates parallel, daß er leicht dahin sührt, Einzelexistenzen zu unterdrücken. Gar manches in tadellosem Betriebe befindliche Geschäft eines Einzelnen konnte nicht fortbestehen, wenn eine mächtige Aktiengesellschaft mit