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Juristische Fragen.
nicht darauf an, ob die Sache als solche gut ist, sondern ob sie den Wählern sympathisch ist. ob man den vermeintlichen Interessen der letztern einen Dienst erweist. Da z. B, die fortschrittlich-freisinnigen Abgeordneten fast ausschließlich in den größern Städten gewählt werden, so halten sie sich nicht für verbunden, nach ländlichen Interessen zu fragen, obwohl diese qualitativ natürlich denselben nnd quantitativ einen höhern Wert haben wie jedes andre Berufsinteresse, weil die Zahl der von der Landwirtschaft lebenden Personen größer ist als die Zahl aller Personen, die andern Bcrnfsarten angehören, und obwohl nach der preußischen wie der Reichsverfassung jeder Abgeordnete „Vertreter des gesamten Volkes" ist. Neben diesem unmittelbaren Fraktiousinteresse kommen als entferntere Parteiziele die demokratischen Bestrebungen der Fortschrittspartei in Betracht, welche in der möglichsten Stärkung der „Volksrechte" und implicite Minderung der Rechte der Staatsregiernng, insbesondre derjenigen der Krone gipfeln und damit, bewußt oder unbewußt, zunächst der Parlamentsherrschaft und dann dem republikanischen Ideal zutreiben. Nach diesen beiden Gesichtspunkten — Popularität und Demokratie — wird der Strom oder das Bächlcin der fortschrittlichen Politik geleitet und ist auch der vorliegende Antrag entstanden.
Die Volksrechte gewinnen einen offenbaren Zuwachs durch die Ausdehnung der schwurgerichtlichen Kompetenz, da diese eine wahre Justiz des „Volkes" ist, worin ja ihr Vorzug liegen soll. Insbesondre aber die Rechtsprechung über politische Vergehen invvlvirt nicht nur überhaupt einen Machtzuwachs für die Volksrechte, sondern eine direkte politische Stärkung derselben, weil es sich eben dabei um politische Dinge handelt, über welche dann das Volk durch den Mund der Geschwornen mitspricht. Die Popularität dieses Antrages erscheint zwar zweifelhaft, da die große Masse des fleißigen und mit seinen eignen Angelegenheiten vollauf beschäftigten Volkes überhaupt keiu Interesse an der Frage nehmen dürfte. Letzteres wäre vielleicht der Fall, wenn wir in ungesetzlichen Verhältnissen, unter einer absoluten und willkürlich gehcmdhabten Regicrungö- gewalt lebten, wenn die Gerichte korrnmpirt und die staatlichen Verhältnisse unerträglich wären, sodaß auch der fleißige nnd anständige Staatsbürger der Gefahr eines politischen Delikts ausgesetzt wäre; da aber hiervon keine Rede ist, so fehlt, wie das Motiv zn politischen Verbrechen, so auch das Interesse für gesetzliche Bestimmungen über solche. Aber die Popularität kann „gemacht" werden. Denn dadurch, daß auch die Vergehen durch die „Presse," ohne jede Rücksicht auf ihre wirkliche Qualität, den Schwurgerichten überwiesen werden, wird die ganze oppositionelle Presse für denselben cingefangen, welcher bei ihren vielfachen Konflikten mit dem Gesetz eine mildere Handhabung desselben sehr erwünscht sein muß, und eine solche können sie mit Recht hoffen, weil in den größcrn Städten, und namentlich in Berlin, die Geschwornen meist selbst der Fortschrittspartei angehören. Also der mächtigen Bundesgenossenschaft der liberalen Presfe