Die staatliche Garantie der Arbeit.
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er das hohe Ziel, welches Fürst Bismarck sich gesteckt hat — das Ziel, den auf Verbesserung ihrer Lage gerichteten Ansprüchen der Arbeiter, soweit sie berechtigt und erfüllbar sind, gerecht zu werden —, billigt und zu fördern bestrebt ist, sollte sich doch jedenfalls vor Übertreibungen hüten, welche unerfüllbare Dinge als Ziel aufstellen, und welche nur geeignet sind, den Gegnern Waffen in die Hand zu geben, um den „Staatssozialismus" im Prinzip zu bekämpfen. Wie vorsichtig der Reichskanzler selbst in solchen Fragen ist, wie wenig Neigung er besitzt, blindlings auf alle in Arbeiterkreisen gestellte Forderungen einzugehen, hat er unter anderm durch die vortreffliche Rede vom 9. Januar 1882 gezeigt, worin er die Bedenken darlegte, welche die Schaffung eines Normalarbeitstages und ähnlicher Beschränkungen der Arbeit sich entgegenstellen.
Für eine solche Übertreibung müssen wir es erachten, wenn in dem Aufsatze „Recht und Arbeit" in Nr. 16 dieser Blätter es als ein Ziel staatlicher Entwicklung hingestellt wird, dem Arbeiter auch gegen jede aus der Konjunktur hervorgehende Arbeitslosigkeit Sicherheit zu gewähren. Eine solche „Organisation der Arbeit" wird dort mit der im Laufe staatlicher Entwicklung eingetretenen „Organisation des Rechts" in Parallele gestellt. Wir können dieser Analogie keinen Wert beilegen, weil unsers Erachtens beide Dinge ganz ver- schiedner Natur sind. Wir werden deshalb auch im weiteren diese Analogie beiseite lassen und uns nur mit der Möglichkeit einer Organisation der Arbeit in dem entwickelten Sinne beschäftigen.
„Die Arbeit," wird in jenem Aufsätze gesagt, „ist die Grundlage der Existenz, und zu leben ist doch wohl das erste und wichtigste aller Interessen." Gewiß. Aber das Leben garautirt auch jetzt schon der deutsche Staat allen Grenzboten II. 1884. 33