Notizen.
In dieser Art von Sturmwind, welchen Pferde, Reiter, Staub und Stimmen verursachten, behielten die Federn, der Schleier und das laute und silberne Lachen der Dame die Oberhand. Und alles das näherte sich mit reißender Schnelle und mit Donuergevolter wie eine Lawine dem Garten des Doktors. Moschillo hatte sich bei dem unbändigen Geräusch auf seine Pfoten postirt und erhob mit seiner sonorsten Hundestimme dagegen Widerspruch.
(Fortsetzung folgt.)
Berichtigung. Im 15, Hefte ist S, 60 ein sinnstdrender Fehler stehen geblieben. Anstatt „gemeinschaftliche Vorschriften" soll es heißen „gemeinrechtliche Vorschriften."
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Notiz.
Zur Verstaatlichung der Volksschule. (Vergl. den Aufsatz „Zu einem preußischen Schuldotatiousgesetz" im 13. Hefte.) Unter „Volksschulen" verstehen wir die der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht dienenden ein- oder mehr- klassigen Lehranstalten, in welchen die Kinder während des schulpflichtigen Alters nach den ministeriellen Regulativen vom 1ö. Oktober 1872 unterrichtet werden. Für die Erteilung dieses Unterrichts sollte der Staat (unter gewissen später zu erwähnenden Verhältnissen unentgeltlich) Sorge tragen. Alle weitergehenden Kenntnisse, welche man als höhere Gymnasial- oder Realschulbildung zu bezeichnen Pflegt, sollte man sich nur auf den staatlichen höhern Lehranstalten oder in Privatschuleu auf eigne Kosten erwerben dürfen. Gymnasien und ähnliche höhere Lehranstalten aus Komnmncilmitteln einzurichten, halten wir für nicht zulässig, denn die Schule ist ihrer Entstehung und ihrem innern Wesen nach keine Kommunalanstalt, sondern eine Staatsanstalt. Es involvirt eine schwere Verletzung der Rechte und Interessen derjenigen Gemeindemitglicdcr, welche von einer solchen höhern Lehranstalt für ihre Kinder keinen Gebrauch machen können und keinen Gebrauch machen wollen, wenn die Errichtung derartiger Schulen durch Mehrheitsbeschlüsse der Gemeindevertretungen durchgesetzt wird. Den Gemeinden sollte das Recht, derartige Beschlüsse zu fassen, durch Gesetz entzogen werden. Dies würde sich umsomehr empfehlen, als wir in betreff der höhern Lehranstalten an einer schädlichen Überproduktion leiden. Wenn das so fort geht, werden wir bald in jeder kleinen Stadt und in jedem größern Dorfe ein Gymnasium oder eine Realschule höherer Ordnung entstehen sehen. Die Gründe für diese Erscheinung sind keineswegs in erster Linie in dem Streben nach erhöhter Bildung zu suchen (abgesehen davon, daß über den Begriff „Bildung" die merkwürdigsten Irrtümer herrschen). Im Gegenteil geht das Streben in der Regel nur dahin, den Kindern die Qualifikation zum einjährig-freiwilligen Dienste zu verschaffen und zwar am Wohnsitze der Eltern und von Lehrern, welche ihre Existenz der Ge-