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Die Verlängerung des Sozialistengesetzes.
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Die Verlängerung des ^ozialistengesetzes.

ie Mehrheit des Reichstags hat die Frage über die Giltigkeits- dauer des Sozialistcngesetzes an eine Kommission verwiesen, nicht weil irgend jemand das Bedürfnis gefühlt hätte, sich über diese Frage noch zu unterrichten, sondern weil man die Entscheidung hinausschieben wollte. Für letzteres lassen sich ja verschiedne Gründe denken. Über die Sachlage aber, welche für die Beantwortung der Frage selbst maßgebend ist, kann niemand im Zweifel sein; auch nicht der Ab­geordnete Windthorst, der dies von sich versicherte, selbst wenn er der unwissendste im ganzen Reichstage wäre.

Als zuerst im Mai 1878 die Frage des Sozialistengesetzes auftauchte, war der Grund, weshalb die liberale Mehrheit dasselbe ablehnte, der, daß es nicht in die liberale Schablone paßte. Preßfreiheit und freies Vereins- und Ver­sammlungsrecht gehörten zu den unbedingten Forderungen des liberalen Glau­bensbekenntnisses. Nun sollte auf einmal mitten in diese Dinge hinein ein tiefer Schnitt gemacht werden? Unmöglich! Aber das liberale Glaubensbekenntnis, wie alle vom einseitigen Parteistandpunkte aufgestellten Schablonen dieser Art, beruht auf dem verfehlten Gedanken, daß das, was für den Staat heilsam ist, sich nach abstrakten Prinzipien bemessen lasse. Es verhält sich in dieser Be­ziehung mit dem Leben der Völker ganz ähnlich wie mit dem Leben der In­dividuen.

Wohl wird sich eine Anzahl allgemeiner Lebensregeln aufstellen lassen für dasjenige, was dem Normalmenschen zur Erhaltung der Gesundheit dienlich ist. Aber jeder einzelne wird doch diese allgemeinen Regeln wieder seiner Individua­lität anzupassen und darnach an denselben ab- und zuzuthun haben. Ebenso ist Grenzbotcn II. 1884. 3