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Zwei Erwiederungen.
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Zwei Erwiederungen.

^. Die Praxis der deutschen Feuerversicherungsgesellschaften.

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nser unter dieser Überschrift veröffentlichter Artikel hat sich eines An­griffs der „Berliner Börsenzeitung" zn erfreuen gehabt, auf den wir, unter strengster Beschränkung auf die Sache, eine knrze Erwiederung für nötig halten,") Vor allem danken wir der „Börsenzeitnng" für die reiche Zitirung ganzer Abschnitte unsers Artikels. Es ist dadurch die Kenntnis desselben auch zu einem Teile des Publikums gedrungen nnd hat diesen zum Nachdenken nnd Vergleichen über den behandelten Gegenstand an­geregt, zu dem er dnrch die grünen Hefte allein nicht gekommen wäre. Den Vorwurf, nicht sachverständig zn sein, sowie alle Persönlichen Verdächtigungen können wir getrost der Beurteilung der Leser überlassen, Sie beweisen jedenfalls, daß der Hieb gesessen, und er kann auch durch eine Handbewegung nicht weggewischt werden. Oclerint, äum mötuMt,

Der Saltomortale von den „Drohnen" auf die „Arbeitsbienen," um als letztere die Sozietätsdirektoren hinzustellen, war eine unnütze Kraftanstrengung, denn es genügt ein einfacher Schritt in das geschäftliche Treiben des Volks, um die Arbeitsbienen bei den die fetten Dividenden produzirenden Prcimicnzahlern zu finden. Wir verwahren uns auch gegen die uns untergeschobene Absicht, mit unsrer Arbeit das Reskript des Reichskanzlers vom 19, März v, Js, rechtfertigen zu wollen. Dieser Versuch hieße von unserm Standpunkte aus Eulen nach Athen tragen. Der Behauptung des unverhältnismäßig hohen Gewinns, der zu hohen Prämiensätze und vorkommender ungerechtfertigter Mittel bei den Regulirnngeu von Brandschäden ist der Ausschuß des Verbandes deutscher Privatfeuerversichcrnngs- gesellschaften in einer an die Oberpräsidenten des preußischen Staates gerichteten Eingabe entgegengetreten. Die in dieser Eingabe durch unrichtige Gruppirung gewonnenen Zahlen haben wir durch andre Zahlen widerlegt, welche den eignen Abschlüssen der Gesellschaften entnommen sind. Ferner haben wir durch Beispiele unredlicher Schadeuregulirungen, die aus der Praxis entnommen waren, bewiesen, daß solche nicht nur auf Mißgriffen der Regulirungsbeamten beruhen, sondern mit Wissen und Willen der Gesellschaften zum Vorteil ihrer Aktionäre systematisch be­trieben werden. Daß nur vier konstcitirte Fälle als Beispiele angeführt wurden, beruhte nicht auf Mangel an Material, sondern lediglich auf dem Umfange des uns zur Verfügung gestellten Raumes.

Den Gegenbeweis durch Zahlen ist die Erwiederung der Börsenzeitung ihren Lesern schuldig geblieben. Wenn sie sich in ein vornehmes Gewand hüllt und sich stolz hinter dem Vorwurfe des „Klatsches" zurückzieht, so erinnert sie nur an den Ausspruch jener Gesellschaft, welche dem Prinzip des mittelheiligenden Zweckes huldigt: 8i tseisti, us^. Vor uns liegt der Bericht eines Gcsellschaftsvorstandes

*) Wir inachen mit Bezug auf den Artikel der „Börsenzeitung" ansdrncklich darauf auf­merksam, daß unsre Artikel in Nr, 26 des vorigen Jahres und in Nr, 7 nnd 9 des laufenden Jahrgangs von zwei verschiednen, völlig unabhängig von einander arbeitenden Versassern her­rühren. Die Red,