Die Kritik zum neuen Aktiengesetz.
er Entwurf des neuen Aktiengesetzes, iibcr dessen Inhalt diese Blätter schon vor einigen Wochen berichtet haben, hat bereits vielfache Besprechungen erfahren. Einige derselben gehen von juristischer Seite aus. So die uns vorliegenden Schriften der Reichsgerichtsräte Wiener und Bahr. Beide erkennen das Re- svrmbcdttrfnis entschieden an, glauben jedoch zu einzelnen Punkten des Entwurfs eine abweichende Gestaltung empfehlen zu sollen. Andre Besprechungen entstammen den Handelskreisen und sind namentlich von den Handelskammern erstattet infolge eines Rundschreibens des Präsidiums des deutschen Handelstages, welches eine große Anzahl gegen den Entwurf gerichteter Suggestivfragen zur Beantwortung gestellt hat. Unterzeichnet ist dieses Rundschreiben von dem gegenwärtigen Präsidenten des Handelstags. Kvmmerzienrat Adelbert Delbrück zu Berlin. Derselbe hat es aber bei dieser Thätigkeit nicht bewenden lasse», sondern ist auch persönlich mit einem „Bemerkungen zu dem Entwurf zc." betitelten Schriftchcn aufgetreten, welches er als 39. Heft der vom Kongresse deutscher Volkswirte herausgegebenen „Volkswirtschaftlichen Zcitfragen" hat erscheinen lassen. Eine hervorragende Stellung nimmt diese Schrift ein durch die Kühnheit, mit welcher sie es unternimmt, dem neuen EntWurfe als einem nichtsnutzigen Machwerk ins Gesicht zu schlagen und die Ansicht zu vertreten, daß cin Reformbedürfnis eigentlich garnicht vorhanden sei. Liest man diese Schrift, so sollte man glauben, es sei in den Jahren 1871 bis 1875 auf dem Gebiete des Aktienwesens alles in bester Ordnung hergegangen; die zahlreichen Gründungen hätten durchaus wohlthätig für die Menschheit gewirkt; die berühmten Reden, welche der Abgeordnete Laster am 7. Februar und 4. April 1873 in Landtag und Reichstag gehalten, hätten von Dingen gehandelt, die im Monde («m.zkwk'u I. IM-