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Unser Wuchergesetz.
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Unser Muchergesetz.

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ci Gelegenheit der Beratung des landwirtschaftlichen Etats im preu­ßischen Landtage wnrde auch die Wucherfragc gestreift, allein von einer sachlichen Diskussion war keine Rede, vielmehr gab sie nur dem Führer der Antisemiten und seineu Gegnern eine vom Zaun gebrochene Gelegenheit zu persönlichen Jnveltiven. Das ist um der Sache selbst willen zu bedauern. Auf einen ernsthaften Statistiker muß es einen geradezu lächerlichen Eindruck machen, daß die Ergebnisse der preußischen Kriminalstatistik für das Jabr 1881 in ihren Bemerkungen über den Wucher zur Erörteruug der Frage benutzt wurden, ob verhältnismäßig mehr Juden oder mehr Christen an diesem saubern Gewerbe beteiligt seien. Wie viel Wucherfälle zur Kenntnis der Behörden gelangt sind, darüber giebt jene Statistik überhaupt keine Auskunft, sie behandelt bloß die Zahl der Angeklagten. Nun wird man zugeben, daß bei einer Bevölkerimg von mehr als 25 Millionen Einwohnern, von denen 309 879 Personen überhaupt wegen strafbarer Handlungen verfolgt und 269 654 Personen verurteilt worden sind, die wegen Wuchers und Darlehngebens an Minderjährige 32 verurteilten und 44 freigesprochenen Angeklagten kein genügendes statistisches Substrat bilden. Wenn sich min unter diesen Verur­teilten 16 Protestanten, 7 Katholiken und 5 Juden befinden, so sind diese Zahlen an sich so unbedeutend und so verschwindend, daß ein ernster Mann wahrlich aus diesen Zifferchen keine Schlüsse für die Beteiligung der Konfessionen ziehen wird, denn wenn man konsequent sein will nnd auf Grund dieser Zahlen weiter forscht, so kann man z. B. in einzelnen Oberlandesgerichtsbezirlcn zwei Verur­teilte finden, von denen einer Jude und einer Christ war, und muß daraus schließen, daß in diesem 50 Prozent Juden uud 50 Prozent Christen bei dem Wucher beteiligt waren — ganz abgesehen davon, daß es, wie wir hundertmal auseinandergesetzt haben, nicht die Konfession ist, welche den Juden macht oder aufhebt. Dagegen bieten diese Zahlen zu ernsteren Erwägungen genügenden Grnnd, besonders wenn man sie mit den Resultaten der deutschen Kriminalstatistik für das Jahr 1882 vergleicht, soweit diese schon jetzt gedruckt vorliegt. Im ganzen deutschen Reiche kamen im Jahre 1882 wegen Wuchers nur 261 Fälle zur ge­richtlichen Verfolgung, darunter endigten 153 mit einer Verurteilung und 108 mit einer Freisprechung; angeklagt waren im ganzen 176 Personen, von denen 98 verurteilt und 78 freigesprochen wurden. Niemand wird leugnen können, daß ein großer Teil unsrer Bevölkerung, und namentlich der ländlicheil, vom Wucher schwer bedrückt wird. Dies ergeben nicht nur die schon mehrfach be­sprochenen Veröffentlichungen des Vereins für Sozialpolitik über die bäuerlichen