Der Verfassungsbruch der Fortschrittspartei.
lZ im vergangenen August der spanische Handelsvertrag von dem Reichstage beraten wurde, da erhob sich der Reichstagsabgeordnete Professor vr, Hcinel mit der ihm eignen sittlichen Entrüstung, um den Reichskanzler des Verfassungsbruchcs vor dem Reiche und ganz Europa anzuklagen, weil er die Verordnung über das Provisorische Inkrafttreten des von allen beteiligten Kreisen dringend herbeigewünschten spanischen Handelsvertrages ohne Mitwirkung des in den Ferien weilenden Reichstages erlassen hatte. Der fortschrittliche Demosthenes beantragte nicht nur, die von der Reichsrcgierung erbetene Indemnität zu verwerfen, sondern er fügte noch hinzn, daß er bei dem Vorhandensein eines Minister- vcrantwortlichkeitsgesetzes den schuldigen Minister nicht nur unter Anklage stellen, sondern auch eines öffentlichen Amtes für unfähig erklären würde. Letzteres wahrscheinlich, um sich selbst als ein verfassungstreuerer und würdigerer Nachfolger zu erweisen. Herr Häncl ist zwar Professor des Staatsrechts, allein seine übergroße und segensreiche parlamentarische Thätigkeit läßt ihm — wie seine Kollegen auf den Lehrstühlen des öffentlichen Rechts bezeugen werden — zu eingehenden staatsrechtlichen Studien keine Zeit, sonst würde er wissen, daß das Recht und die Pflicht der Staatsregierung, bei dringlichen Umständen die notwendigen Vorkehrungen durch allgemeine landesherrliche Verordnungen zu treffen, von alters her so allgemein anerkannt wurden, daß mehrere Verfasfungs- urkunden aus der Zeit vor 1848, z. B. die bairische, es garnicht für nötig erachteten, diese Befugnis der Krone ausdrücklich zu erwähnen (vergl. das Staatsrecht von Zöpfl, 5. Aufl.. II. S. 526 ff.), daß in den ausländischen Verfassungen und selbst in dem fortschrittlich unbekannten Ideal des parlamentarisch regierten Englands eine Inäsmnit^-Lill nicht zu den Seltenheiten gehört. Grenzbotm IV. 1383. 42