Das neue Aktiengesetz.
in Wunsch, der im Laufe der Jahre immer lauter wurde uud in den periodischen Mahnungen der Blätter aller Parteifarbcn wie in den jährlich wiederkehrenden Etatsdebatten des Reichstages seinen Wiederhall fand, tritt gegenwärtig der Verwirklichnng näher. Der längst erwartete Entwurf eines Gesetzes betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften liegt bereits den Ausschüssen des Bundesrats zur Beratung vor, und es ist zn erwarten, daß nach dem Ergebnis derselben schon dem nächsten Reichstage die entsprechende Vorlage zugehen wird.*)
Gleich mit dem Einbringen des Entwurfs an den Bundesrat wurde das öffentliche Verlangen nach der Kenntnis des Inhalts rege gemacht, die Tagespresse wußte einzelne Bestimmungen zu erHaschen, und es begann sich alsbald nach allen Richtungen ein kleines Jener der Diskussion zu eröffnen. Diese Publikationen konnten jedoch nicht genügen; es sind der Beteiligten zn viele, welche genau wissen wollen, wie sich das zukünftige Aktienrecht gestalten wird; es handelt sich um Bestimmungen, welche möglicherweise dem Schaffenstrieb und der Sparkraft des deutschen Volkes eine neue Richtung geben sollen. Unter diesen Umstünden nahm die Neichsregiernng keinen Anstand, die sonst geheime Drucksache des Bundesrats dem großen Publikum zugänglich zn machen, indem sie eine Veröffentlichung des Entwurfs mit Begründung uud Anlagen durch
«) Der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Kommanditgesellschaften auf Altien uud die Aktiengesellschaften nebst Begrimdnng und Aiilage«, umgelegt d'in Bundesrat aiu 7. September 1883. Berlin, C. Heymnuus Verlag. GrcnzbotmIV 1883. L5