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Francesca von Rimini : Novelle :
(Fortsetzung.)
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Literatur.

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Genöve, mit dessen wichtigsten Mitgliedern der geneigte Leser die Bekanntschaft machte. Es würde freilich noch erübrigen, auch von dem weiblichen Verkehr des Hauses zu sprechen; allein dieser ist ohne Einfluß auf dasselbe gewesen. Zn einer weiblichen Freundschaft konnte Frau Bertha Gcnöve nicht gelangen; die Geschäftsverbindung, welche die Männer zusammengebracht hatte, führte wohl auch zuweilen eine Annäherung der weiblichen Familiengenossen herbei, aber doch mir rein äußerlich. Frau Genövc hatte lieber Männer um sich, die ihr Schmeicheleien sagten, als Frauen, denen sie etwa den Vorrang in den Gesell­schaften abringen mußte. Auch ihre Tochter Margarethe war zu sehr in Selbst­sucht und Dünkel erzogen worden, um des echteu Gefühles des Freundschaft fähig zu sein. Ihr Verhältnis zu Elfe Müller war ebenfalls Schein, diese, die Tochter eines bekannten Schriftstellers zur Unterscheidung von den vielen gleichen Namens nannte er sich Müller von Jüterbogk war schon mit fünf­zehn Jahren in alle gesellschaftlichen Genüsse eingeweiht worden. Ihr Vater, dem Literatur die melkende Kuh war, machte ein großes Hans, indem er seine reichen Einuahmen gänzlich verbrauchte und sich um die Zukunft keine Sorge machte. Mit achtzehn Jahren hatte Elfe bereits ihre dreihundertste Abendgesell­schaft mitgemacht, mit neunzehn Jahren begann sie zu verblühen. Ihre im Absteigen begriffene Schönheit gab einen paffenden Hintergrund zu der in voller Blüte stehenden Margarethe, und namentlich aus diesem Grunde hatte letztere sür sie eine besondre Zuneigung. Beide Mädchen waren unzertrennlich und strömten äußerlich iu Freuudschaftsbezeugungen über, wofür sie sich innerlich umsomehr haßten. (Fortsetzung folgt.)

Literatur.

Das Reichsgesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter vom IS. Juni 1883, mit Einleitung und Erläuterungen. Von E. von Woedtkc, Regieningsrat. Berlin und Leipzig, I. Gnttcntag (D. Collin), 1833. 233 S.

?ost tot äiserumiiÄ rorum ist der erste Teil des großen sozial-politischen Ge­bäudes aufgerichtet und unter Dach gebracht. Die Kämpfe um das Gesetz spiegeln sich noch in dessen Inhalt wieder, der nach vielen Richtungen, um richtig verstanden SU werden, der Erläuterung bedarf. Für eine solche giebt weder die Wissenschaft genügende Hilfsmittel, noch die ausländische Gesetzgebung ein Beispiel, denn das deutsche Volk, unter Führung seines großen Kanzlers, hat es übernommen, zum erstenmale und selbständig an die Lösung der schwierigsten Fragen heranzutreten. Dns Auslegungsmaterial läßt sich nur aus den verschiednen Stadien schöpfen, welche das Gesetz zu durchlaufen hatte. Bei den Beratungen, bevor der Entwurf an den