Rarl Knaakes Luther-Ausgabe.
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Landgerichte aufsuchen zu müssen. Endlich würde dadurch der von vielen mißempfundene und angegriffene Anwaltszwang wenigstens einen Teil seines Schreckens verlieren.
Möchte man doch vonseitcn der Reichsregicrnng dieser Angelegenheit, die so tief in unser Volksleben eingreift, die volle Aufmerksamkeit schenken. Möchte namentlich Fürst Bismarck, wenn er anders an der Sache Interesse nimmt, auch hier dem armen Mann eine wirkliche und nicht eine bloße Scheinhilfe bringen.
Karl Knaakes Luther-Ausgabe.
ur kurze Zeit noch trennt nns von dem Tage, an welchem das vierte Jahrhundert nach Martin Luthers Geburt sich vollenden und das deutsche Volk einen seinem großen Reformator geweihten Gedächtnistag feierlich begehen wird.
Eine Gedächtnisfeier, wie diese bevorstehende, ist mehr als etwas bloß konventionelles, mehr als ein schuldiger Tribut, durch den wir das Andenken eines hochberühmten Mannes ehren: wenn die Verherrlichung einem Genie gilt, dessen Leistungen groß nnd bedeutend genug sind, um nicht nur unvergessen in der Erinnerung fortzuleben, sondern bei der Nachwelt einen fortdauernd wirksamen Einfluß zu bewahren, so dient eine Feier, welche einem solchen Genie dargebracht wird, dem Geschlechte, welches sie begeht, vor allem als ein Anlaß, zu prüfen, welcher Art das Verhältnis ist, in welchem es sich ihm gegenüber befindet, wie weit die Erkenntnis und Aneignung seines eigentümlichen Wertes vorgeschritten ist, wie weit etwa neue Anstrengungen erforderlich sind, um einem drohenden Verluste au dem Gewinne, den sein Besitz gebracht hat oder noch bringen könnte, vorzubeugen. Ein Knltus des Genies, der darauf seiu Absehen richtet, aus der Wirksamkeit der großen Lehrer der Menschheit jeden möglichen Gewinn herauszuziehen, und der sich bestrebt, jeden aus ihr entspringenden Vorteil zu einem dauernd fortbestehenden zu machen, ist sicherlich ein wohlberechtigter.
Gehört nnn Luther, In tsrrg, nows M voslo vt mlerni,, wie Schiller*) ihn in seiner ihm gewidmeten Grabschrift nennt, in die Reihe dieser großen Genies?
Historisch-kritische Ausgabe, Bd. 2, S. 386.