Glossen zu den modernen Itl'edill,estrel,nngen,
hat. Freilich, keine andre Nation hat auch einen solchen Staatsmann wie den Fürsten Bismarck an der Spitze; aber keine andre Nation würde es auch dnlden, daß ein solcher Staatsmann im eignen Lande geschmäht und verketzert wird.
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Glossen zu den modernen Kreditbestrebungen.
ine gewisse Richtung der Geschichtschreibung, die, soweit sie nicht überhaupt nur fremde Anschauungen und Urteile nachbetet, besonders angesichts der sozialpolitischen Vorgänge nnd Bestrebungen völlig urteilslos ist, steigert gewöhnlich ihre Urteilslosigkeit zur Un- zurcchnnngsfähigkeit angesichts von Erscheinungen des Mittelalters, die mit den staatsfincmziellen Krisen unsrer Zeit nnter einen nnd denselben Begriff zu stellen sind. Der deutsche und böhmische Köuig Wenzel z. B. verdankt seineu Übeln Ruf als Regent wesentlich jenen kritischen Vorgängen wirt- schaftspvlitischer Art, welche endlich zu entscheidenden Maßregeln zwangen, um wenigstens die völlige Auslösung aller sozialen Zusammenhänge zn vermeiden. Den politischen Verhältnissen, die in Wechselwirkung mit der sozialen Krisis des vierzehnten Jahrhunderts standen, war nnn freilich König Wenzel nicht entfernt gewachsen. Aber dies tonnte ihm ein unparteiischer und urteilsfähiger Geschichtschreiber, der zugleich die politische Konstruktion des heiligen römischen Reiches deutscher Nation zu jener Zeit im Auge hat, garnicht zum Vorwurf macheu; denn man kann schon ein recht bedeutender Geist und Charakter sein und doch Verhältnissen, wie sie damals bestanden, unterliegen. Indeß nach dieser Richtung hin findet sich die gewöhnliche Geschichtschreibung mit diesem Neichsoberhaupt auch einfach ab, indem sie achselzuckend die Unfähigkeit desselben als unbestreitbar und unbestritten annimmt. Nur wenn diese Geschichtschreibung auf die positiven sozialpolitischen Maßnahmen kommt, die unter Wenzel und uatttrlich mit seiner Beistimmnng getroffen wurden, nennt sie seine Regierung eine erbärmliche.
Es handelt sich um die große sozialpolitische Maßregel der Aufhebung der „Judeuschulden" in den Reichskreisen, in denen das „Kreditwesen" sich längst zur sozialpolitischen Einrichtung gestaltet hatte. Freilich, wenn man jene Maßregel so ohne alle politische und wirtschaftliche Beziehung hinstellt, wie dies z. B. Rabbi Grätz iu seiner famosen Geschichte der Juden thut, und wie seine blinden Nachbeter es weiter verbreiten, wirkt sie selbst für das Zeitalter der „Konversionen" verblüffend. Bei näherer Betrachtung indeß und bei genauerer