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Zur Auslegung Kants.
welche meist erst in ferner Zukunft zu erfüllen siud, und für deren Erfüllung nur eine sehr schwierige, auf verwickelten Verhältnissen beruhende Berechnung eine gewisse Garantie zu geben vermag. Eine Anstellung oder auch nur eine Nachprüfung dieser Berechnung vorzunehmen, ist die große Mehrzahl der Versicherungsnehmer gänzlich außer Stande. Ob und inwieweit es möglich sein würde, auch in dieser ^ eziehung ihnen einen gewissen staatlichen Schutz cmge- deihen zu lassen, soll hier nicht erörtert werden. Thatsache aber ist es, daß, wie die Dinge liegen, Versicherungsverträge dieser Art mit ihren oft großen Opfern meistens in einem völlig blinden Vertrauen — wenn auch solches zur Zeit die leitenden Persönlichkeiten Wohl verdienen mögen — von den Versicherungsnehmern eingegangen werden.
Art. 4 Nr. 1 der Neichsverfassung verweist das Versicherungswesen zu der ordentlichen Zuständigkeit des Reiches. Wenn im Hinblick hierauf der Reichskanzler es unternommen hat, die Verhältnisse der Versicherungsgesellschaften — wir vermuten, für den Zweck einer demnächstigen Gesetzgebung — einer näheren Erforschung zu unterziehen, so ist ihm dafür Deutschland nur zu neuem Danke verpflichtet.
MMWU
Zur Auslegung Kants.
Entgegnung.
wci Jahre etwa sind verflossen, seit ich es unternahm, das „Werkchcn" oder „Büchlein," wie es von Fachgenossen neuerdings genannt worden ist, die „Populäre Darstellung der Kritik der reinen Vernunft" von Albrecht Krause in diesen Blättern anzuzeigen nnd zu besprechen; und seitdem habe ich in verschiedncn andern Artikeln, die Herr Professor Rudolph Seydel iu seinem Angriff „Zur Auslegung Kants" meistenteils aufzählt, den Standpunkt Krauses weiter vertreten. Diese Artikel, sowie eine Reihe anderweitig veröffentlichter Arbeiten in derselben Richtnng sind im allgemeinen ziemlich unbemerkt geblieben, sei es, daß die Fachkenner den wesentlichen Unterschied zwischen dem hier vertretenen und dem sonst allgemein in der Kantauslegung herrschenden Standpunkte nicht bemerken konnten oder daß sie ihn nicht bemerken wollten. Jetzt endlich ist ein Angriff erfolgt, und wir sind Herrn Professor Seydel zu großem Dank verpflichtet, daß er einmal alles zusammengestellt hat, was sich zur Verteidigung des alten und zur Widerlegung des neuen Standpunktes sagen läßt, und uns