Was im Collegium Germanicum gelehrt wird.
m Januar d. I. waren es dreihundert Jahre, daß Papst Gregor XIII. das von den Jesuiten gegründete Collegium Romanum zur Ilni- vörsiwH Orsssori^iia, einem Seminar für alle Völker, erhob. Nach Aufhebung des Jesuitenordens und während der französischen Herrschaft verwaist, von Leo XII. wiederhergestellt, wurde die Anstalt nach Besetzung Roms durch die Italiener säkularisirt. Seitdem ist das Collegium Germanicum als Aushilfe benutzt und Zöglingen aller Länder geöffnet worden, deren Zahl mit jedem Jahre wächst. Dieses Collegium, von Jgnaz von Loyola gestiftet, unter den Drangsalen des Krieges und der Hungersnot eine Zeit lang eingegangen, wurde von Gregor XIII. wiederhergestellt und mit so großen Grundstücken und so reichen Mitteln ausgestattet, daß hundert Alumnen darin unterhalten werden konnten; zugleich erließ dieser Papst die Vorschriften über Disziplin und Studien, die heute noch beobachtet werden. Gegen Ende des vorigen Jahrhunderts hat man berechnet, daß 220 Zöglinge dieser Anstalt es zur Bischofswürde gebracht hatten, desgleichen haben viele Päpste, auch der jetzige, und viele Kardinäle in derselben ihre Ausbildung erhalten.
Nach den Vorschriften Gregors XIII. sollen die Zöglinge von ehrenwerter Herkunft sein, keinen kränklichen oder mißgestalteten Körper und keinen Zungen- fehler haben, im Alter von ungefähr zwanzig Jahren stehen und ein Gymnasium absolvirt haben. Sechs Monate nach ihrem Eintritt in das Collegium müssen sie einen Eid leisten, sich dem geistlichen Stande widmen, in demselben dem Vater lande nützen und kein cmdres Geschäft nebenher treiben zu wollen. Ohne Begleitung auszugehen ist streng verboten. Die Dauer der Studien ist auf sieben Jahre festgesetzt, von denen drei den philosophischen und vier den theologischen Fächern zu widmen sind.
Grenzboten II. I3S3. S0