Beitrag 
Musikalische Erziehung.
Seite
612
Einzelbild herunterladen
 

612

Die neue preußische Subhastationsordnung.

auch der Laien bemächtigt hat, abnehmen; die Bestrebungen zur Bekämpfung des Trivialen und Schlechten, welches in dem Operettenwesen und in einer zum Teil schauderhaften Gesang- und Klavierliteratur iu unsrer Zeit unerhörte Triumphe gefeiert hat und noch feiert, würden im Publikum eine größere Stütze finden, indem durch eine allgemeine bessere musikalische Erziehung jenen Er­zeugnissen einer spekulativen Muse der Boden unter den Füßen weggezogen würde; und aus demMädchen für alles," wozu wir jetzt die Musik erniedrigt sehen, würde wieder die hehre Göttin, die Trösterin und Beglückerin des mensch­lichen Gemütes werden, die ihn zu den Höhen deß Ideals erhebt und sein inneres Leben verklärt.

Die neue preußische Hubhastationsordnung.

ie neue Subhastationsvrdnung oder, wie der offizielle Titel lautet, das Gesetz betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ist in dritter Lesung ohne erhebliche Änderungen des Negierungsentwurss und der bei den Beratungen im Herrenhause durchgebrachten Amendements vom Abgeordnetenhause angenommen. Es ist nicht zu bezweifeln, daß das Herrenhaus zu jenen geringfügigen Ab­weichungen seine Zustimmung geben wird, das Justizministerium hat sich schon im voraus einverstanden erklärt, und so wird mit dem 1. November des lau­fenden Jahres das neue Gesetz in denjenigen Landesteilen, wo das Grund­buch uach dem Gesetz vom 5. Mai 1872 geregelt ist, in Kraft treten.

Es ist höchst eigentümlich, daß die Fruchtbarkeit auf dem Gebiete der Justizgesetzc gar kein Ende nehmen will. Würde der Spruch von den sich wie eine Krankheit forterbenden Gesetzen eine Wahrheit sein, so würde auf diese Erscheinung auch ein weiteres Dichterwort angewandt werden können, welches es als Fluch der bösen That bezeichnet, daß sie fortzeugend Böses gebären muß. Allein bekanntlich hat Goethe jenen Spruch nicht selbst gethan, sondern ihn dem Teufel in den Mund gelegt, und unter dieser Flagge muß die Autorität des Satzes selbst Schiffbruch leiden. Wir verdanken der unter so vielen Mühen zn Stande gekommenen Justizgesetzgebung der Jahre 18771879 eine Rechts­einheit, wie sie kein zweiter Buudesstaat, weder die Vereinigten Staaten von Amerika noch die Schweiz, aufzuweisen hat, ja selbst ein Einheitsstaat wie Großbritannien steht in dieser Hinsicht weit hinter unserm Reiche zurück. Das ist ein Segen, den die undankbare Gegenwart freilich ebenso schnell wie