Die Gewerbeordnungsnovelle.
ie liberale Presse, auch die gemäßigtem Organe derselben, ergehen sich fortwährend in erregten Auslassungen gegen die Bestimmungen der Gewerbeordnungsnovelle, wie sie aus den Beschlüssen des Reichstags hervorgegangen ist. Die Nativualzeitung findet, daß durch dieses neue Gesetz „die Literatur unter polizeiliche Aufsicht gestellt" werde, „das stärkste, was seit Abschaffung der Zensur an obrigkeitlicher Beaufsichtigung der geistigen Entwicklung der deutschen Nation geboten worden." Und was ist es, was in dieser Weise dem deutschen Volke als Unterdrückung seiner geistigen Entwicklung denunzirt wird? Daß Druckschriften, welche religiöses oder sittliches Ärgernis zu erregen geeignet find, nicht mehr im Wege der Kolportage vertrieben werden sollen! In einem weitern Artikel findet das genannte Blatt den ganzen Kaufmannsftcmd tief herabgewürdigt und verletzt, weil gewisfen Personen von entschiedner Anrüchigkeit nicht allein der Hausirbetrieb, sondern auch die Berechtigung, als Geschäftsreisende in der Welt umherzuziehen, versagt werden soll. Das sei ein schwerer Schlag gegen den tüchtigen und ehrenwerten deutschen Kaufmannsstand, den dieser nur mit Mühe ohne allzu großen Schaden überwinden werde.
Betrachten wir zunächst den angeblich so verhängnisvollen Beschluß gegen die geistige Entwicklung. Wer etwas älter an Jahren ist, wird sich einer Zeit erinnern, wo es einen Kolportagebuchhandel in Deutschland kaum gab. Und doch war schon damals das deutsche Volk recht leidlich gebildet. Nun hat sich im Laufe des letzten Menschenalters dieser Handel in einer Art entwickelt, daß, wie der Abgeordnete Kapp uns belehrt, ein Fünftel des ganzen deutschen Buchhandels darauf beruht. Dieser blühende Industriezweig, sagt man, darf nicht zerstört werden. Das ist immer die Weisheit unsrer modernen Jndnstriemänner. Wir
Gn'nzboten II. 1883. 73