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Dodsley und Compagnie.
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Dodsley und Compagnie.

Schwickert. Es sei allerdings richtig, daß die Witwe Dyk vor einige» Jahren, als Schwickert ihr nicht mehrum das alte Salarium" habe dienen wollen, ihm die Erlaubnis gegeben habe, einige der üblichen Kommissionen anzunehmen undden Verdienst davon als pg.rtönr satani anzusehen," Aber diese Sache sei Reich nicht frageweise, sondern erst nachträglich referirt, ihm auch die ungewöhnliche Art dieser Kommission verschwiegen worden. Daß aber die Prinzipalin wohl darum gewußt habe, gehe daraus hervor, daß sie zu Anfange ihren Gehilfen geradezu unterstützt habe, indem sie eins ihrer Verlagsbücher, einen Teil von Picanders Gedichten (Picander Henrici) an Dodsley abgetreten, ihn auch bei jeder Gelegenheit zu schützen gesucht habe. Reich habe ihr wiederholt die ernstlichsten Vorstellungen über ihre unerlaubte und unerhörte Handlungsweise gemacht, sie habe ihm auch unter Thränen versprochen, Schwickert den Abschied zu geben, habe aber bis jetzt nicht Wort gehalten. Endlich verlangten sie, daß der Buch­drucker Büttner in Leipzig eidlich vernommen würde, da der gesamte Dodsleyische Verlag, auch der Musenalmanach, von ihm gedruckt worden sei.

Zwei Wochen nach Übergabe dieses Schriftstückes kamen Kanter und Hart- knoch zur Leipziger Mesfe und wurden sofort von der Kommission vernommen. Beide versicherten, daß sie mit der Firma Dodsley und Compagnie nichts zu thun hätten, auch nicht wüßten, wer darunter verborgen sei. Canter äußerte Verdacht auf Rüdiger in Berlin, weshalb die Kommission beschloß, zunächst diesen von seiner zuständigen Behörde vernehmen zu lassen. Da jedoch hierüber wiederum Wochen vergingen, so entwarfen die Leipziger Buchhändler am 7. Juli nochmals ein Schreiben, worin sie energisch gegen diese Verschleppung der Sache protestirten. Sie hätten es, erklärten sie, lediglich mit Schwickert zu thun, der sich niemals auf Rüdiger berufen habe; der Verlauf der ganzen bisherigen Untersuchung seit 1768, den sie nochmals rekapitulirten, insbesondre der Umstand, daß Schwickert zweimal sich geweigert habe, einen Reiniguugseid zu schwören, lasse keinen Zweifel darüber, daß er selbst derjenige sei, welcher den Namen Dodsley und Compagnie angenommen habe, und diese Wahrheit würde noch größere Stärke erlangt haben, wenn es der Kommission beliebt hätte, den Buchdrucker Büttner eidlich abzuhören. Daher beantragte sie, nochmals, den Drucker vorzuladen, desgleichen Frau Dyk wegen der Pieanderschen Gedichte zu vernehmen, Schwickert aber ebenso wie seine Prinzipalin für den öffentlich begangenen Betrug nachdrücklich zu bestrafen und dem erstem für die Zukunft den Gebrauch jeder erdichteten Firma zu untersagen.

Dies Schreiben wurde am 10. Juli prcisentirt. Tags daranf bat der Sachwalter, der es verfaßt hatte, um Rückgabe desselbenweillen die Sache in andere Umstände gediehen," und da diese Rückgabe verweigert werden mußte, weil das Schriftstück sich schon bei den Akten befand, so zogen Reich und Ge­nossen einige Tage darauf ihre Anträge zurück,in der guten Hofnung, daß von nun an keine weitere iinprssss. unter den Nahmen vocl«!^ und OompAMiv