Aohlmstcuor.
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direkt aufgebracht werden muß, so werden die Kohlenverschwender sicherlich am geeignetsten und schnellsten bekehrt werden, wenn ihr Znvielverbrauch mit eiuer angemcssnen Steuer — etwa unter dem Namen einer Besscrungssteuer — belegt werden würde. Eine solche direkte Verbrauchssteuer zu verhänge» fordert die Gerechtigkeit und Billigkeit, denn die in unsern Kohlen gebundene Sonnenwärme ist das Matrimouium aller, und diejenigen, welche das Gemeingut leichtfertigerweise vergeuden, verdienen es, daß sie zur Entschädigung aller dafür bluten.
Der Ertrag einer zchnprozentigen Bcsscrnugssteuer, die im Jahre 1879 nach Maßgabe der oben aufgestellten Ermittlung einen Ertrag von ungefähr 23 Millionen Mark allein vom Dampfbetriebe aufgebracht haben würde, würde für die Gegenwart etwa auf 25 Millionen veranschlagt werden können, und ein vielleicht ebenso großer Betrag würde gleichzeitig von dein Zuvielverbrauch jeuer Gewerbs- zweige erhoben werden können, welche zu den vcrschieduen Prozessen des Röstens, Puddelns, Raffinirens, Schmelzcns, Brennens, Kochens u. f. w. ebenfalls auf den Gebrauch der Kohlen angewiesen sind. Könnte auch die Kohlenvergeudung unsrer Haushaltungen unter die heilsame Wirkung einer Besserungssteuer gestellt werde» — doch nein, die bloße Andeutung dieses Gedankens muß als ein Wagnis erscheinen, denn außer den zu überwindenden sachlichen Schwierigkeiten würden auch persönliche Widerstände zu bekämpfen sein, und ebenso vergeblich wie der Kampf gegen das Rcm xossuinus ist der gegen das dumme Vorurteil. Schade, schade, es würde auch da ein hübsches Sümmchen herausspriugen.
Selbstverständlich müßte der Anlage der Besserungssteuer eiue auf Erfahrungs- sätzeu beruhende Klassifikation bezüglich des Heizwertes der verschiednen Sohlen wie auch des Kraftverbrauches und der Produktiousfühigkeit zu Gruude gelegt werden. Wie schon oben erörtert, ist bei einer ISOpferdigen Dampfmaschine schon das zuviel, was dieselbe über 1 Kilogramm pro Pferdekraft uud Stunde verbraucht, wogegen bei einer 6 pferdigen Maschine die Grenze erst bei 2 Kilogramm pro Pferdekraft und Stunde beginnt. Ebenso wird bei den verschiedenartigen Öfen des Hüttenbetriebes die Grenzlinie des Znviel nach Maßgabe der Prvduktionssähigkeit derselben enger oder weiter gezogen werden müssen. Aber es ist ja nicht unsre Absicht auf die Modalitäten der Anlage näher einzugehen, wie denn auch betreffs der der Erhebung der Steuer vorauszuschickenden.tton- trole uur angedeutet werde» mag, daß diese sich zu richten hätte auf: 1. die durch sclbstregistrirende Tourenzähler zu ermittelnde Arbeitsleistung jedes Dampfmotors während des abgelaufnen Jahres; 2. die für die Erzeugung der Dampfkraft verbrauchte Kvhleiimenge; 3. das Prodnttionsqnautum jedes einzelne» Ofens; 4. das für deu Ofenbetrieb verbrauchte Kohlenquautum; 6. die Ru- brizirung der verbrauchte» Kohlen nach ihren Heizwerten. Es soll nicht geleugnet werden, daß diese Feststelluugcu mit ungewohnter Belästigung für den Betrieb verbunden sein würden. Müssen jedoch nicht schon lange die Brauereien, die Nübenznckerfabrikcn n. s. w. eine ähnliche Kontrolc sich gefallen lasse», ohne Ärenzboten I. 1883. 10