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Das kleine Buch des Herrn von Bismarck. 1.
Seite
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Rohlensteuer.

Weisheit den richtigen Moment crmessen, wo die Sorge für das Wohl ihrer Unter­thanen ihnen den Übergang zum Feinde zu einer schmerzlichen, aber uuabwcislichen Pflicht macht. Diese eventuelle Aussicht hält sie aber nicht ab, für die Dauer der Zeit, wo sie dem Bunde angehören, in demselben alle ihre Rechte eifrig auszuüben und durch ihn einen möglichst hohen Grad von Einfluß und Wichtigkeit zu erstreben. Wenn für die Thatkraft eines süd- oder mitteldeutschen Staatsmannes das Gebiet des eignen Landesherrn einen ausreichenden Spielraum uicht gewährt, so wird derselbe gern eine Befriedigung seines Ehrgeizes in der Bestrebung suchen, durch die Organe des Bundes auch auf die siebzehn Millionen Preußen, auf die vierzig des Bundes oder die siebzig des mitteleuropäischen Reiches einen vermöge der eignen überlegnen Befähigung jedenfalls hervorragenden Einfluß zu gewinnen, Geister höherer Ordnung vermögen in den engen Verhältnissen kleiner Staaten keine Befriedigung zn finden, und wenn Herr von Beust auf den Dresdener Konferenzen den Grafen Buol geleitet hat, so traut er sich wohl auch zu, in Gemeinschaft mit dem kaiserlichen Minister Deutschland zu leiten, wenn nur der Bund, das Werkzeug ihrer Aktion, mehr über die einzelnen Regierungen zu sagen hätte.

Kohlensteuer.

as deutsche Reich muß mehr als bisher auf sich selbst gestellt werden. Es bedarf, wenn es zu haltbaren Zuständen gedeihen soll, einer organischen Gestaltung, wie sie im Pflanzenleben wahr­zunehmen ist. Gleich dem Baume, dessen Stamm auf starken Wurzeln ruht und aus diesen die für die Entwicklung seiner Zweige notwendigen Süfte zieht, muß auch das Reich so organisirt werden, daß es zum Sammeln und Verteile» der gemeinsamen Kraft befähigt ist. Dieser Gedanke lag dem beabsichtigten Tabaksmonopol zu Grunde. Wer nicht gerade vom Tabak lebt oder im Konstitutionalismus die vornehmste Bedingung der allgemeinen Wohlfahrt erblickt, kann die Ablehnung dieses Projekts mir bedauern. Nur wenige Verbrauchssteuern sind so gerechtfertigt und auch so erträglich wie die mit dem Tubaksmonopol verknüpfte; sie betrifft ein dem Lebensunterhalt entbehrliches Genußmittel, welches zwar auch von dem armen Manne geliebt wird, durch das Monopol jedoch schwerlich verkümmert werden würde, denn schlechteres Krcmt, als ihm gegenwärtig für sein gntes Geld geboten wird, kann und wird ihm auch das Reich nicht zumuten. Und zieht man in Betracht, daß das Reich mit dem Monopol zugleich die zur Verbesserung der sozialen Lage der Handarbeiter erforderlichen Mittel zu gewinnen gedachte, so sollte man meinen, daß diesen menschenfreundlichen Rücksichten alle konstitutionellen Bedenken hätten weichen müssen. Sicher ist, daß das politische wie soziale Gleichgewicht