Die Gewerbereform im österreichischen Reichsrate.
n der Zeit vom 6, bis zum 18. Dezember, zuletzt mit Zuhilfenahme der Abend- und der Sonntagsstunden, hat das österreichische Abgeordnetenhaus eine Novelle zur Gewerbeordnung zustande gebracht. Der Führer der Linken, vr. Herbst, wandte auf das Ergebnis der langen, manchmal recht leidenschaftlichen Verhandlungen das schon tausendmal zitirte Wort Savignys an; wer nur aus den einen mäßigen Oktavband füllenden stenographischen Berichten über die dreizehn Sitzungen seine Kenntnis schöpft, wird wahrscheinlich noch eher zu dem Schlüsse gelangen, daß Versammlungen, welche auf politischer Pogramme hin gewählt nud in politische Fraktionen gegliedert sind, für die Lösung wirtschaftlicher Probleme wenig geeignet erscheinen. Was hat die Gewerbeordnung mit dein politischen Parteitreiben zn schaffen? Von rechtswegen nicht das mindeste. Und nun vollends mit den nationalen Zwistigkeiten! Wohlmeinende hatten sich eben deshalb der Hoffnung hingegeben, daß die gemeinschaftliche Behandlung derartiger Fragen eine Annäherung zwischen den feindlichen Brüdern zuwege bringen werde. Die Leiden der gewerbliche» Bevölkerung sind ja dieselben bei Deutschen und Tschechen, bei Ultmmontancu und Konfessionslosen. Aber trotzdem sah mau die Versammlung in der Hauptsache auch diesmal in die zwei großen Heerlager geschieden, nud während von beiden Seiten immer wieder die Mahnung ertönte, nur die Sache ins Auge zu fassen, von politischer Voreingenommenheit abzusehen, drängte sich die letztere doch überall hervor; selbst jene Mitglieder der Verfassungspartei, welche mit den wesentlichen neuen Bestimmungen einverstanden sind, schienen häufig von der Furcht befallen zu werden, sie könnten sich zn sehr der Rechten nähern. Nehmen wir diese kleine Gruppe aus, so vollzog sich das aus den „Fliegenden Blättern" bekannte Schauspiel einer Gerichtsverhandlung: der Angeklagte, hier die Novelle, wurde von der einen Seite weiß, von der andern schwarz angestrichen. Aber in einem Parlament entscheidet bekanntlich nicht ein Dritter, Unparteiischer, sondern die Partei, welche um eine Stimme mehr anfbringt als die andre. Nimmt man nun die Zufälligkeiten in Betracht, welche bei einer Abstimmung den Ansschlag geben könne», so darf es nicht überraschen, wenn das Ergebnis widerspruchsvoll ausfällt, zumal in einer Angelegenheit, mit welcher nur wenige sich eingehend befaßt haben.
Die neue Gesetznovelle setzt drei Kategorien von Gewerben sest: sreie, kon- zessionirte und handwerksmäßige; für die letztem sind Genossenschaften obligatorisch, und wer ein solches Gewerbe betreiben will, muß den „Befähignngs-