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Politische Rückblicke und Ausblicke. 3.
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Aus der Zeit nach dem Tilsiter Frieden.

nicht durch Almosen wie die Invaliden der Wahlstatt, und der Staat hat zu dieser Versorgung beizutragen, gleichviel, ob das socialistisch aussieht oder nicht. Die Sache darf nicht übers Knie gebrochen, aber auch nicht durch das übliche Bemängeln um des Bemängelns willen von Session zu Session ver­schleppt werden. Hier haben wir es nicht mit utopischen Redensarten, die sich nicht verwirklichen lassen, zu thun, sondern es handelt sich um eine mit gutem Willen sehr wohl ausführbare Erleichterung des Looscs von Volksgenossen, deren einziges Capital in ihrer Arbeitskraft besteht, und die nach dem Schwinden derselben bisher dem Bettel oder der nicht viel weniger erniedrigenden Versor­gung durch Armenanstnlten verfielen. Hier zu helfen darf nicht durch Bedenken vor Nebendingen versäumt werden. Für manche Industriezweige ist die im Ge­setzentwürfe verlangte Beitragspflicht des Arbeitsgebers gewiß ein saurer Apfel, aber derselbe wird einerseits durch die Betrachtung versüßt, daß durch die Maß­regel zukünftigen schweren Gefahren vorgebeugt wird, andrerseits dadurch, daß sie für die spätere Zeit eine erhebliche Verminderung der in Fabrikdistricten jetzt fast unerschwinglichen Armenbudgets erwarten läßt. Jedenfalls ist die An­schauung, daß eine Gesellschaftsklasse der andern schwesterlich helfen müsse, mensch­licher als die, daß sie ihr mnnchesterlich den Rücken zuzukehren habe.

Wem das einleuchtet, der erinnere sich daran, wenn der Wahltag erscheinen wird, und richte seine Abstimmung darnach ein. Die Frage wird in der nächsten Session des Reichstags und wahrscheinlich in den weitern Sessionen die oberste Stelle einnehmen, und der Reichstag wird vhne Zweifel aufgelöst werden, wenn er die Vorschläge des Kanzlers ablehnt. Man prüfe den Kandidaten daher vor allem auf diese hin, und zeigt er sich nicht bereit, in ihr bedingungslos mit dem Kanzler zu gehen, so betrachte man ihn als untauglich zu seinem Ver­treter. Keine Beistimmung zum Arbeiterversvrgungsgesetz, kein Mandat.

Aus der Zeit nach dem Tilsiter Frieden.

2.*)

»mittelbar nach dem Empfange der Weisungen Steins hatte Götzen auf böhmischem Boden, in der Ottendorfer Mühle bei Brcmnau, eine Zusammenkunft mit dein Grafen Ferdinand von Bubna, der als Mitglied des Hofkriegsraths und Generaladjutant des Erz­herzogs Karl in den Kreisen der österreichischen Heeresleitung eine wichtige Stellung einnahm. Nachdem Bubna in den Wortlaut der Mittheilungen

-) Publicationen aus den preußischen Staatsarchiven. Sechster Land. Ge­schichte der preußischen Politik von 1807 bis 1,815. Von P. Hnssel. 1. Theil. Leipzig, S. Hirzel, 1881.