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Rümelin über die deutschen Schulen.
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Rümelin über die deutschen Schulen.

s ist immer ein großer Genuß, einen Aufsatz von Rttmelin zn lesen, und so haben wir auch mit freudiger Spannung die kürz­lich erschienene neue Folge seinerReden und Aufsätze"*) zur Hand genommen. Aber wie hoch gespannt auch unsre Erwartungen waren, sie sind in nichts getäuscht worden. Welch eine seltene Allscitigkeit offenbart sich doch in allem, was der Kanzler der Universität Tübingen schreibt! Rümelin ist Jnrist, Philosoph, Staatsmann. Sta­tistiker, und auf allen diesen Gebieten bewährt er sich als ein origineller Denker. Ihm hat die Masse des Stoffes die Schwungkraft des Geistes nicht gelähmt, frei beherrscht er, was er sich erworben, und in eminent klarer Weise entwickelt er seine Ansichten. Dabei liebt er es, unbeirrt durch die Strömungen der Gegen­wart, herrschenden Anschauungen entgegenzutreten, mit Vorliebe weist er nach, daß allgemein geglaubtes ganz unbegründet oder wenigstens eine halbe Wahr­heit sei und das Gegentheil ganz sicher die vollste Beachtung verdiene, und dabei führt er seinen Beweis ohne große Fülle der Worte, in so durchsichtig klarer, überzeugender Sprache, daß bei dem Leser oft genug das Gefühl zurückbleibt, daß eigentlich alles, was Rümelin sagt, so einfach sei, daß man sich wun­dern müsse, wie nicht schon längst die ganze Welt auf denselben Gedanken ge­kommen.

Wir heben aus dem reichen Schatze, den die vorliegenden Aufsätze bilden, vor allen den ersten Aufsatz hervor:Zur katholischen Kirchenfrage," in welchem Rümelin von der Thätigkeit, die er als würtembergischer Cultusminister im In­teresse des Friedens zwischen Staat und Kirche entfaltet hat, ausgeht und aus­führlich die jetzt viel behandelte Frage eines Uebereinkvmmens zwischen den beiden Gewalten bespricht. Selbstverständlich stimmt er nicht in die müde gehetzte Phrase vom Wege nach Canossa ein. Seine Ansicht ist, daß in irgend welcher Form ein Abkommen gefunden werden müsse, und daß die beste Möglichkeit in dem System der Punttationen bestehe. Zugleich aber verhehlt er sich uicht die Schwierig­keiten, welche der Ausführung eines jeden Schrittes in dieser Richtung entgegen­stehen. Sie liegen nach seiner Meinung in der Nöthigung zu parlamentarischer Behandlung, da hier ueben der durchschnittlichen Unwissenheit in kirchcnrechtlichen Dingen noch alle möglichen snbjectiven Gesichtspunkte, Vorurtheile des Glaubens wie des Unglaubens, bewußter und unbewußter Confessionalismus mitwirken und die schon mit dem Parteiwesen gegebenen sonstigen Schwierigkeiten noch ins unberechenbare verstärken.

Im zweiten Aufsätze greift Rümelin die Einführung des allgemeinen, gleichen, directen, geheimen Wahlrechts in die Reichsverfassung an. Er nennt sie mit Recht einen gewagten und unheilvollen Schritt. Denn die wichtigsten Entscheidungen dürften nicht in die Hand von Massenwahlen gelegt werden, die von stets wechselnden Stimmungen beherrscht würden, von jeder Zufälligkeit abhiugen und sich bis zuletzt der Berechnung entzögen. Eine Aenderung des Wahlgesetzes glaubt er freilich vorläufig noch nicht hoffen zu dürfen.Dazu

*) Roden und Aufsätze. Neue Folge. Von Gustav Rümelin, .Kanzler der Uni­versität Tübingen. Freibnrg i. B. und Tübingen. Akademische Verlagsbuchhandlung von I. C. B. Mohr sPaul Siebeck), 1881.